Weiter Unsicherheit über Krypto-Software
Enttäuschung herrscht bei Zensurgegnern in den USA über die vom Handelsministerium Ende des Jahres erlassenen neuen Richtlinien zum Export von Verschlüsselungsprogrammen.
Enttäuschung herrscht bei Zensurgegnern in den USA über die vom Handelsministerium Ende des Jahres erlassenen neuen Richtlinien zum Export von Verschlüsselungsprogrammen. Danach erhalten Softwarefirmen ab sofort nur dann eine auf sechs Monate befristete Ausfuhrgenehmigung, wenn sie bereit sind, regierungsamtlichen Stellen die Möglichkeit der Entschlüsselung offenzuhalten. Die US-Regierung möchte auf diese Weise kriminelle und terroristische Machenschaften eindämmen.
In einem Mitte Dezember veröffentlichten Urteil hatte die Bundesrichterin von San Francisco, Marilyn Hall Patel, bestimmt, das Verbot der Ausfuhr von Verschlüsselungsprogrammen verstoße gegen den Verfassungsgrundsatz der Meinungsfreiheit (http://www.eff.org/pub/Legal/Cases/Bernstein_v_DoS/Legal/961206.decision). Sie sprach sich damit zugunsten des Mathematikprofessors Daniel Bernstein aus, der beim Außenministerium angefragt hatte, ob er seine in C geschriebenen Kryptoprogramme "Snuffle" und "Unsnuffle" im Internet veröffentlichen dürfe. Das Ministerium hatte dies untersagt.
Ob das US-Justizministerium gegen das Urteil der kalifornischen Richterin angehen wird, ist noch offen. Die bestehende Rechtsunsicherheit hat Bernstein bislang davon abgehalten, seine Programme zu publizieren.
In Deutschland sollen ähnliche Bestrebungen laufen. Der SPIEGEL berichtete, daß sich kurz vor Weihnachten Referenten der Innenministerien aus Bund und Ländern in einem vertraulichen Treffen dafür ausgesprochen hätten, gesetzliche Regelungen für den Gebrauch von Verschlüsselungstechnik einzuführen. Danach solle analog den jetzt in den USA geltenden Regelungen der Vertrieb entsprechender Soft- oder Hardware unter Strafe gestellt werden, sofern den Sicherheitsbehörden nicht die Möglichkeit des Entschlüsselns eingeräumt werde. Eine Sprecherin des Innenministeriums wiegelte gegenüber c´t ab: Man sei im Moment lediglich dabei, ressortübergreifend Material zu sammeln, um die "Sinnhaftigkeit" eines solchen Gesetzes zu prüfen. (fm)