Die Schweiz verlängert Versuch mit elektronischer Fußfessel

In sieben Kantonen kommt Electronic Monitoring unter anderem bei kurzen Freiheitsstrafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt zum Einsatz.

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Von
  • Tom Sperlich

Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, verlängert die Bewilligungen für das sogenannte Electronic Monitoring. Am Freitag gab die Regierung bekannt, dass die seit 1999 in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt, Genf sowie seit 2003 auch im Kanton Solothurn versuchsweise eingesetzte elektronische Fußfessel bis Ende 2015 weiter benutzt werden kann. Kommendes Jahr will der Bundesrat entscheiden, ob der elektronisch überwachte Strafvollzug im Rahmen der vorgesehenen Revision des Strafgesetzbuches (StGB) gesetzlich verankert und auf die gesamte Schweiz ausgedehnt werden soll. In den sieben Kantonen kommt Electronic Monitoring zum einen bei kurzen Freiheitsstrafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt zum Einsatz. Zum anderen wird die elektronische Fussfessel gegen Ende der Verbüßung einer langen Freiheitsstrafe vor der bedingten Entlassung als zusätzliche Vollzugsstufe verwendet.

Bemerkenswert, dass die Nachricht von der Verlängerung des Electronic-Monitoring-Versuchs am selben Tag bekanntgegeben wurde, an dem Roman Polanski, als erster Auslieferungshäftling in der Schweiz überhaupt, seine Fussfessel angelegt bekam. Der Filmregisseur wurde gestern aus der Auslieferungshaft entlassen und in sein Chalet nach Gstaad überführt. Polanski hat sich verpflichtet, sein Haus und Grundstück zu keiner Zeit zu verlassen und erhielt deshalb eine solche Fessel. Zuvor musste er eine Kaution in Höhe von 4,5 Millionen Franken (rund 3 Millionen Euro) überweisen und alle Ausweispapiere bei der Kantonspolizei Zürich deponieren. (jo)