Apotheken-Portal darf wieder nach Hause liefern
Das Internet-Portal der Apothekervereinigung darf ab sofort wieder in bestimmten Fällen Arzneimittel an Privatpersonen liefern.
Aponet.de, ein Portal der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA), darf ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen wieder Medikamente an Privatpersonen liefern. Wie der Verband mitteilt, hob das Landgericht Baden-Baden am Freitag eine einstweilige Verfügung auf, die den Versand bis auf Weiteres untersagt hatte. Die Verfügung war auf Antrag eines einzelnen Apothekers ergangen, der gegen den so genannten Home-Service bei Aponet.de geklagt hatte.
Man habe sich mit dem Kläger auf einen Vergleich geeinigt, heißt es in der Verbandsmitteilung weiter. Der Vergleich sehe vor, dass die ABDA ab sofort die Funktionen des Home-Service auf aponet.de wieder anbieten könne. Geliefert werden dürfe aber nur, wenn der Kunde weder selbst, noch eine Person seines Vertrauens, in der Lage ist, das bestellte Arzneimittel in der Apotheke abzuholen. Dies müsse der Kunde künftig bei der Bestellung durch Aktivieren einer Checkbox bestätigen.
Gegenstand der Einigung sei ferner, dass die ABDA bis zum 31. Dezember 2003 auf der Internetseite aponet.de nicht werbend auf die Möglichkeit der Home-Service-Bestellung über das Gesundheitsportal hinweist und auch keinen Link von anderen Internetseiten mit werbenden Inhalt auf aponet.de setzt. Für die Zeit ab 1. Januar 2004 gelten die in dem Vergleich festgelegten Pflichten nicht mehr, denn dann tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Internet-Apotheken ausdrücklich zulässt. (tig)