Finanz- und Geschäftsplan für Brandenburger Chipfabrik überarbeitet
Die beteiligten Firmen und Banken sowie das Marktforschungsunternehmen Gartner sehen angeblich immer noch gute Chancen für die in Frankfurt entwickelte Technik.
Das Konzept für die umstrittene Chipfabrik in Frankfurt (Oder) ist überarbeitet worden. Vertreter der Betreiberfirma Communicant, der niederländischen Bank ABN Amro und des US-Marktforschungsinstituts Gartner hätten sich auf einen überarbeiteten Finanzierungs- und Geschäftsplan geeinigt, berichteten verschiedene Medien am Montag. Das neue Konzept solle am Dienstag dem Bundeswirtschaftsministerium übergeben werden, hieß es im Rundfunksender Antenne Brandenburg.
Die Finanzierung der im Bau befindlichen 1,3 Milliarden teuren Fabrik ist seit Wochen unklar, da eine Bürgschaft von Bund und Land für einen 650-Millionen-Euro-Kredit immer noch aussteht. Intel-Chef Craig Barrett räumte dem Vorhaben nur noch geringe Chancen ein. Der Sprecher der deutschen Intel-Niederlassung in München, Hans-Jürgen Werner, sagte der Märkischen Oderzeitung: "Intel erwartet jetzt aber eine zügige Entscheidung von Bund und Land." Für Intel ist laut Werner die von Communicant weltweit einzigartig angebotene Technik nach wie vor ein "positives Argument".
Auch Gartner sieht laut Antenne Brandenburg gute Marktchancen für die in Frankfurt (Oder) entwickelte Technik. Analysen zeigten, dass sie eine gute Basis ist, um sich im Wettbewerb zu positionieren. Die Technik (SiGe:C-BiCMOS-Halbleiter in einem 0,18-µm-Prozess für Kommunikationsanwendungen) stelle eine wichtige Nische in der Halbleiter-Industrie dar. Das Treffen zur Überarbeitung des Konzeptes fand von 30. Oktober bis 1. November in Kalifornien statt, wie ein Communicant-Sprecher bestätigte.
Unterdessen lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Anträge gegen die Erteilung der Baugenehmigung für die Fabrik ab. Zwei Anwohner, die rund 250 Meter vom Bau entfernt wohnen, hielten den Bebauungsplan für rechtswidrig und befürchteten schädliche Umwelteinwirkungen sowie ein Störfall-Risiko. Die 7. Kammer wies die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Bau zurück. Hier überwiege das öffentliche Interesse sowie dasjenige des Fabrik-Betreibers. (dpa) / (jk)