Bürgerrechtler und Studenten klagen gegen Wahlmaschinen-Hersteller

Die EFF und Vertreter der Stanford Law School wollen juristische Drohungen des Wahlmaschinen-Hersteller Diebold Election Systems per einstweiliger Verfügung stoppen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die Internet-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) und Vertreter des Center for Internet and Society der Stanford Law School wollen juristische Drohungen des Wahlmaschinen-Hersteller Diebold Election Systems wegen Veröffentlichung interner Diebold-Dokumente im Internet per einstweiliger Verfügung stoppen.

Diebold hatte die Teilnehmer einer "elektronischen zivilen Ungehorsamsaktion" gegen Sicherheitslücken und mangelnde Transparenz bei Wahlmaschinen kürzlich aufgefordert, umstrittenene interne Diebold-Files vom Netz zu nehmen und zu löschen. Diese Dateien, die ursprünglich von der Journalistin Bev Harris entdeckt und veröffentlicht, aber dann zunächst unter juristischem Druck wieder vom Netz genommen wurden, stammen laut Harris von einem ungeschützten FTP-Server, den die von Diebold geschluckte Firma Global Election Systems noch bis Ende Januar betrieben haben soll.

Die Diebold-Anwälte beriefen sich bei ihrer Forderung auf das umstrittene US-Urherberrechtsgesetz DMCA. Die Kläger sehen darin jedoch einen Missbrauch des Urheberrechtes, da die Veröffentlichung der Dateien im öffentlichen Interesse liege, um die dringend notwendige Diskussion um die Sicherheit elektronischer Wahlsysteme zu fördern. Der Richterspruch wird direkt im Anschluss an eine heute stattfindende Anhörung erwartet.

In ihrem mittlerweile auch online zugänglichen Buch Black Box Voting beschreibt Harris die Sicherheitslücken des Diebold-Touchscreen-Systems. Auch die Informatiker Tadayoshi Kohno, Adam Stubblefield, Aviel D. Rubin und Dan S. Wallach hatten in einem Aufsatz diese Software analysiert und als "weit unterhalb der minimalsten Sicherheitsstandards" kritisiert. (wst)