Bank- und Online-Kunden sollen besser geschützt werden

Ein interner EU-Vorschlag sorgt in der Kreditbranche mit zahlreichen verbraucherfreundlichen Vorschlägen für Wirbel.

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Von
  • Boi Feddern

Ein interner EU-Vorschlag sorgt in der Kreditbranche mit zahlreichen verbraucherfreundlichen Vorschlägen für Wirbel. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung. Nach Ansicht von EU-Binnenmarktskommissar Frits Bolkestein sollen Besitzer von EC- und Kreditkarten selbst bei einem mitveschuldeten Kartenverlust nur noch bis maximal 150 Euro haften. Wer bisher fahrlässig handelte, musste bis zu einem Drittel des Schadens selbst tragen.

Auch im elektronischen Handel sollen Kunden besser geschützt werden. Erhält ein Käufer trotz Zahlung keine oder fehlerhafte Ware, sieht Bolkestein künftig die Banken in der Haftungspflicht. Sie müssten dann dem Internetkäufer das Geld zurückerstatten. In Großbritannien, Finnland und Schweden haften Kreditkartenfirmen schon jetzt bei Online-Bestellungen.

Wenn die Verantwortlichkeit des Anbieters der Zahlungsdienstleistung verstärkt werde, könnte dies das Vertrauen des Verbrauchers in den elektronischen Handel erhöhen, schreiben Bolkesteins Fachleute in einem 82-seitigen Entwurf, der kommende Woche in der EU-Kommission präsentiert werden soll. Die EU-Vorschläge für einen "neuen Rechstrahmen für den Zahlungsverkehr" stoßen in der Finanzbranche in vielen Punkten auf Ablehnung. Den endgültigen Richtlinienvorschlag will Bolkestein erst vorlegen, wenn sich Banken und Verbraucherschützer nach der offiziellen Veröffentlichung des Entwurfes geäußert haben. (boi)