Innenministerium: Elektronischer Personalausweis kann kommen

Das Bundesinnenministerium hat bestätigt, dass der elektronische Personalausweis wie geplant ab 1. November 2010 ausgegeben wird.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Bundesinnenministerium hat bestätigt, dass der elektronische Personalausweis wie geplant ab 1. November 2010 ausgegeben wird. Dabei spricht das Innenministerium selbst nicht mehr von einem speziellen "elektronischen" Ausweis. "Wir reden schlicht vom neuen Ausweis, denn jeder Bürger wird ihn im Laufe der Zeit wie selbstverständlich bekommen, und er wird fester Bestandteil des täglichen Lebens sein", erklärte Peter Batt, Ständiger Vertreter des IT-Direktors im Bundesinnenminsterium gegenüber dem Behörden Spiegel. "Wenn man diesen Vertrauensfaktor, den der Personalausweis mit der selbstverständlichen Nutzung im Alltagsleben besitzt, ins Internet transferieren kann, dann wäre ein ganz wesentlicher Schritt getan", ergänzte der Nachfolger von Michael Hange.

Bereits auf dem IT-Gipfel in Stuttgart hatte sich abgezeichnet, dass der elektronische Personalausweis massiv als erfolgreichstes IT-Projekt der Regierung beworben wird. "Er ist kleiner als der alte, kann aber viel mehr", sagte Innenminister Thomas de Maizière. Dass der neue Ausweis wesentlich teurer als der bisherige wird, der 8 bis 12 Euro kostet, ist für das Innenministerium kein Thema. Vielmehr legt es lieber die Vorzüge des berührungslos auslesbaren Ausweises dar, etwa an entsprechend ausgerüsteten Zigaretten-Automaten, die einen Alterscheck durchführen.

Ähnlich wie bei der elektronischen Gesundheitskarte wird überdies der Datenschutz betont. So kann jeder Bürger selbst darüber entscheiden, ob der neue Ausweis seine Fingerabdrücke enthalten soll. Eine sechsstellige PIN sichert den "nicht-staatlichen" Teil ab, wenn der Ausweis im elektronischen ID-Management eingesetzt werden soll. "Die Bürger bestimmen, wem sie welche Daten übermitteln wollen", erklärte Innenstaatssektretär Hans Bernhard Beus. Er verwies dabei auf erweiterte Möglichkeiten, den Ausweis im Rahmen elektronischer Kaufverträge einzusetzen, wenn dieser zusätzlich mit einer kostenpflichtigen elektronischen Signatur ausgestattet wird.

Mit Beginn der Ausgabe des elektronischen Personalausweises können Interessierte den vorzeitigen Austausch ihres Ausweises beantragen. Bis November 2010 können sie ihren bisherigen Ausweis ersetzen lassen, falls er gestohlen beziehungsweise wiedergefunden wurde. (anw)