Stadt Ratingen verlangt Kilometergeld von Google [Update]

Rechtlich sei das Abfotografieren von Straßen nicht zu verhindern, daher will die Stadt nun eine "Sondernutzungsgebühr" verlangen. Allerdings sei der rechtliche Anspruch auf eine Gebühr noch nicht abschließend geklärt, hieß es in der Beschlussvorlage des Stadtrats.

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Der US-Internetdienstleister Google soll künftig für jeden Kilometer Straße, den er in der Stadt Ratingen bei Düsseldorf fotografiert, 20 Euro zahlen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Stadtrat mit Mehrheit, teilte eine Sprecherin am heutigen Mittwoch mit und bestätigte damit Medienberichte.

Da das Abfotografieren von Straßenzügen durch das Unternehmen Google Street View rechtlich nicht zu verhindern sei, verlange die Stadt nun eine "Sondernutzungsgebühr". Beim Befahren für die Datenerhebung durch fotografische Erfassung des gesamten Stadtgebietes handele es sich um eine Sondernutzung im Sinne des Paragraph 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen (StrWG). Diese sei genehmigungsbedürftig. Bei 309 Kilometern kommunaler Straßen müsste Google nach Berechnungen der Stadt eine Gebühr von 6180 Euro zahlen.

Allerdings sei die Abgrenzung von gebührenfreiem Gemeingebrauch und einer Sondernutzung im Falle Google Street View rechtlich nicht unumstritten und bislang von der Rechtssprechung noch ungeklärt, hieß es weiter in der Beschlussvorlage. "Alle hierzu vertretenen Auffassungen können durchaus respektable Argumente vorbringen. Daher besteht im Falle einer Klage der Firma Google Streetview ein prozessuales Risiko."

Für Ratingen sei aktuell zwar noch kein Abfotografieren von Straßen vorgesehen, allerdings sei dies früher oder später zu erwarten, hieß es in der Beschlussvorlage des Stadtrats. Ähnliche Vorhaben von konkurrierenden Firmen könnten ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

[Update:]
Google wies die Ansprüche des Stadtrats zurück: "Die Fotoaufnahmen für Street View werden bei der regulären Teilnahme am Straßenverkehr angefertigt", sagte Lena Wagner, Pressesprecherin von Google Deutschland, laut dpa. Die Fahrer der Fahrzeuge, die für das Anfertigen der Fotoaufnahmen eingesetzt werden, hielten sich an die geltenden Straßenverkehrsvorschriften. Die Fahrzeuge bewegten sich "bei den Aufnahmen im regulären Straßenverkehr im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs und ohne diesen zu behindern". Daher liege auch keine Sondernutzung vor. (anw)