Juristischer Streit um Wahlmaschinen-Hersteller geht weiter

Im Rechtsstreit um die Online-Veröffentlichung interner Dokumente des Wahlmaschinen-Herstellers Diebold Election Systems ist nach einer ersten Anhörung noch kein Urteil ergangen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Im Rechtsstreit um die Online-Veröffentlichung interner Dokumente des Wahlmaschinen-Herstellers Diebold Election Systems ist nach einer ersten Anhörung am gestrigen Montag noch kein Urteil ergangen. Die Internet-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) und Vertreter des Center for Internet and Society der Stanford Law School wollen juristische Drohungen des Wahlmaschinen-Herstellers gegen die Veröffentlichung dieser Dokumente per einstweiliger Verfügung stoppen.

Diebold hatte die Teilnehmer einer "elektronischen zivilen Ungehorsamsaktion" gegen Sicherheitslücken und mangelnde Transparenz bei Wahlmaschinen Ende Oktober aufgefordert, die umstrittenenen interne Diebold-Files vom Netz zu nehmen und zu löschen. Die Diebold-Anwälte berufen sich dabei auf das umstrittene US-Urherberrechtsgesetz DMCA. Die Veröffentlichung der Dokumente "als Ganzes" könne ihren Mitbewerbern wertvolle Hinweise bieten und so die Firma schwer schädigen. Die Bürgerrechtler argumentieren dagegen, dass die Veröffentlichung der Dateien im öffentlichen Interesse liege, um die dringend notwendige Diskussion um die Sicherheit elektronischer Wahlsysteme zu fördern. Ein Urteil wird laut EFF spätestens nächste Woche erwartet.

Die Dateien, die ursprünglich von der Journalistin Bev Harris entdeckt und veröffentlicht, aber dann zunächst unter juristischem Druck wieder vom Netz genommen wurden, stammen laut Harris von einem ungeschützten FTP-Server, den die von Diebold geschluckte Firma Global Election Systems noch bis Ende Januar betrieben haben soll. In ihrem mittlerweile auch online zugänglichen Buch Black Box Voting beschreibt Harris die Sicherheitslücken des Diebold-Touchscreen-Systems. Auch die Informatiker Tadayoshi Kohno, Adam Stubblefield, Aviel D. Rubin und Dan S. Wallach hatten in einem Aufsatz diese Software analysiert und als "weit unterhalb der minimalsten Sicherheitsstandards" kritisiert. (wst)