Richter erlässt dauerhafte Verfügung gegen Mac-Cloner Psystar

Richter William Alsup vom Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien hat rechtskräftig verfügt, dass Psystar keine PCs verkaufen darf, die mit Apples Betriebssystemen laufen.

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Richter William Alsup vom Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien hat dauerhaft verfügt (PDF-Datei), dass der Mac-Cloner Psystar keine PCs mehr verkaufen darf, auf denen Apples Betriebssysteme Mac OS X 10.5 oder 10.6 installiert sind. Die Anordnung muss bis zum 31. Dezember 2009 umgesetzt werden. Psystar verkauft allerdings inzwischen bereits keine PCs mehr, auf denen ein Apple-System installiert ist.

Im vorigen Monat hatte Richter Alsup bereits in einem Teilurteil zu Gunsten von Apple entschieden, Psystar habe in mehrfacher Hinsicht die Rechte von Apple verletzt, unter anderem habe die Modifizierung der Mac-OS-Software gegen Urheberrecht verstoßen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Anfang dieses Monats hatten sich die Streitparteien darauf geeinigt, dass Psystar insgesamt 2,7 Millionen US-Dollar zahlt. Apple verzichtet darauf, Psystar weiter vorzuwerfen, das Markenrecht zu verletzen und unlauteren Wettbewerb zu betreiben. Psystar hat allerdings im Mai Insolvenz angemeldet, daher ist fraglich, ob Apple zu seinem Geld kommt.

Da Psystar im August 2008 in Florida eine Gegenklage gegen Apple eingereicht hatte, läuft nun dort noch ein Verfahren darum, ob Apple gegen Bestimmungen des US-Wettbewerbsrechts verstoßen hat. Psystar hatte in Florida noch ein Schriftstück eingereicht, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen die Software "Rebel EFI" weiterverkaufen wolle. Sie erlaubt es angeblich, Mac OS X 10.6 in einfacher Weise auf Standard-PCs zu installieren. Damit es zwischen den beiden Verfahren keine Überschneidungen gibt, hatte Psystar in Nordkalifornien beantragt, Rebel EFI von der Entscheidung auszunehmen. Dem ist Richter Alsup nicht nachgekommen. Stattdessen hat er Psystar eine Frist bis zum Ende dieses Jahres eingeräumt, Unterlagen zu der Software für eine nähere Betrachtung einzureichen. Bis dahin verkaufe das Unternehmen die Software auf eigenes Risiko. (anw)