Mannesmann-Prozess: Esser befreit PrĂĽfer von Schweigepflicht
Nun können die von der Staatsanwaltschaft als Zeugen benannten Wirtschaftsprüfer in dem Strafprozess gegen Esser, Deutsche-Bank- Chef Josef Ackermann und dem ehemaligen IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel aussagen.
Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser hat nach Angaben des Magazins Der Spiegel vor Beginn des so genannten Mannesmann- Prozesses drei Wirtschaftsprüfer von ihrer Schweigepflicht entbunden. Damit könnten die von der Staatsanwaltschaft als Zeugen benannten KPMG-Prüfer in dem Strafprozess gegen Esser, Deutsche-Bank- Chef Josef Ackermann und dem ehemaligen IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel aussagen. Die Anwälte der KPMG hatten den Angaben zufolge angedeutet, dass sie in dem Prozess von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werden.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterliege man gegenüber dem ehemaligen Vorstand einer Verschwiegenheitspflicht, die nur von Esser persönlich aufgehoben werden könne, hieß es laut Spiegel zur Begründung. Bei dem am 21. Januar kommenden Jahres startenden Prozess müssen sich die Top-Manager und fünf andere Angeklagte wegen des Verdachts der schweren Untreue oder der Beihilfe zur Untreue verantworten. Bei den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geht es um die Zahlung von Prämien und Pensionen in Höhe von bis zu 57 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Übernahme des Konzerns durch den britischen Mobilfunkbetreiber Vodafone Anfang 2000. (dpa)/ (tol)