Datenschützer warnt vor Ratifizierung des SWIFT-Abkommens

Laut dem schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert missachtet die vom EU-Rat beschlossene transatlantische Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten grundlegende Anforderungen des Datenschutzes.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 120 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert missachtet die vom EU-Rat Ende November beschlossene transatlantische Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten "selbst die grundlegendsten Anforderungen des Datenschutzes". Es genüge eine Anfrage der US-Behörden unter Bezug auf Terrorismusbekämpfung, um den Finanzdienstleister SWIFT zur Herausgabe sensibler Überweisungsinformationen zu zwingen, erläutert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) unter Verweis auf eine Analyse des Abkommens durch die Einrichtung. Die weitere Verwendung der personenbezogenen Auswertungsergebnisse und selbst ein Transfer an diktatorische Staaten setze nur voraus, dass die USA dies mit Ermittlung oder Verhütung von Terrorismusfinanzierung rechtfertigten.

Die Reichweite der umkämpften Übereinkunft sei nicht ausreichend klar festgelegt, meint Weichert. Die zu erfassenden Daten seien nicht hinreichend präzise beschrieben, die Definition von Terrorismus zu weit gefasst. Ein Data Mining in den Informationsbeständen sei nicht ausgeschlossen. Es gebe faktisch keine Rechtsschutzmöglichkeiten, keine hinreichenden materiellen Vorkehrungen zur Sicherung der Privatsphäre und keine unabhängige Datenschutzkontrolle. Für Weichert ist damit klar: Im anstehenden Ratifizierungsverfahren "muss Deutschland die Notbremse ziehen". Die EU und die Bundesregierung dürften sich nicht zum "Komplizen" Washingtons "beim systematischen Grundrechtsverstoß" machen. (anw)