Schenksharing

Was tun, wenn ein Weihnachtsgeschenk - na, sagen wir: nicht ganz ins Schwarze getroffen hat? Das Netz offeriert diplomatische Lösungen: Re-gifting rules!

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Von
  • Peter Glaser

Es ist schön verpackt. Papier raschelt, man öffnet es und da ist es dann: das unerwünschte Geschenk. Was nun? Wenn einem die Oma ein gerahmtes Julio Iglesias-Portrait schenkt, kann man es sich an die Wohnungstür hängen, um Einbrecher abzuschrecken, die vielleicht glauben, man besitze eine klauenswerte CD-Sammlung. An großformatige, nutzlose Coffeetable Books kann man Holzklötzchen ankleben und daraus, naja, einen Coffeetable machen. Man kann warten, bis man so viele Toaster geschenkt bekommen hat, dass man ein Sonnenstudio eröffnen kann. Oder man verkauft die unerwünschten oder doppelt gegebenen Gaben.

Einer Umfrage zufolge wird etwa jeder zehnte Deutsche ungeliebte Weihnachtspräsente online versteigern oder verkaufen, unter den 14- bis 29-jährigen wird es sogar fast jeder Fünfte sein. Die Frage, ob man nicht gemochte Geschenke weiterreichen darf, bereitet dennoch vielen Menschen Kopfzerbrechen. Geschenke soll man nicht weiterschenken. Und verkaufen? Immer mehr Beschenkte tun das. Schon Nancy Reagan war eine fleißige Anhängerin dessen, was Amerikaner "re-gifting" nennen. Präsident Bush und seine Gattin reichten einen Hund, den ihnen der bulgarische Präsident Georgi Parvanov geschenkt hatte, an einen Freund weiter.

Geschenke zu verkaufen, ist in Ordnung (es sei denn, sie sind individualisiert oder sie tragen ein Monogramm). Das Entscheidende dabei: Es muss diskret geschehen. Das Geschenk ist einem runtergefallen und kaputt gegangen. Man hat es verloren. Man hat es verlegt. Man sollte zu einer Notlüge greifen, was den Verbleib angeht. Dann sollten alle Spuren des Ursprungsgebers beseitigt werden, einschließlich Grußkarten. Man kann sich, um nicht auf seinem eigenen Ebay-Account beim Geschenkeverkaufen ertappt zu werden, den Account eines Freunds oder einer Freundin ausleihen (oder sich wechselseitig aushelfen). Oder man modifiziert die Geschenke ein bisschen, ehe man sie anbietet. Die selbstgemachte Duftseife von der Kusine kann man beispielsweise in etwas Wasser auflösen, eine schöne Flasche suchen und die Lösung als Christmas-Shampoo verkaufen.

Ein Geschenk weiterzuverkaufen ist im übrigen weniger bedenklich als es weiterzuverschenken. Das Weiterverschenken hat etwas von Das-will-ich-unter-allen-Umständen wieder loswerden, während der Gegenstand mit dem Verkauf zwar den Glanz des Geschenks ablegt, aber immerhin noch den nüchternen Respekt geschäftlicher Wertschätzung genießt. Um verkauft werden zu können, wird das ehemalige Geschenk von seiner besten Seite präsentiert. So wendet man sich dem Objekt sogar nochmal auf eine so eingehende Weise zu, wie man es vielleicht nicht getan hätte, wenn es still im Hause geblieben wäre.

Ergo: Verkauft ruhigen Gewissens, was nicht wirklich Freude macht. Aber man sollte zuvor nochmal mit sich zu Rate gehen. Man sollte sich ein wenig Zeit lassen mit dem Geschenk und in sich hineinhorchen. Denn es gibt manche Dinge, die erst spät aufblühen, ähnlich wie Musikstücke auf einem Album, die man früher einfach mitkaufen musste und eigentlich nicht mochte, und die sich einem erst nach dem zehnten oder dreißigsten Mal Hören öffneten. Es gibt auch Dinge, mit denen man sich Zeit lassen sollte. Und es ist nicht einfach so, dass man sich an sie gewöhnt – manche können tatsächlich anfangen, einem zu gefallen. Dann kann der eBay-Account in der Schublade bleiben. (bsc)