Datenschutzbeauftragter kritisiert weiterhin Arbeitnehmerdatenspeicherung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte zweifelt weiterhin an der Rechtmäßigkeit des digitalen Einkommennachweises "Elena".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Gerald Himmelein

Zum Jahreswechsel wird der im Juni 2008 beschlossene elektronische Entgeltnachweis "Elena" in die Tat umgesetzt. Im Rahmen des Verfahrens müssen Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Datenbank bei der deutschen Rentenversicherung übertragen. Dort werden sie verschlüsselt unter Pseudonym hinterlegt. Zum Zugriff müssen die Daten mit zwei Schlüsseln freigegeben werden -- einer liegt beim Anfragesteller, die andere beim Betroffenen. Dies soll versteckte Abfragen verhindern.

Für Kritik sorgte bisher vor allem der Umfang der erfassten Informationen: Neben Eckdaten wie Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Einkünften und Abzügen sollen die Datensätze auch Informationen über Kündigungsgründe enthalten -- hier darf der Arbeitgeber ein Freitextfeld ausfüllen. Entgegen dem ursprünglichen Plan soll auf den Vermerk von Fehlzeiten bei der Teilnahme an Streiks verzichtet werden.

Bis 2012 läuft Elena im funktional beschränkten Testbetrieb, danach sollen sich darüber staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld papierlos beantragen und bewilligen lassen. Für Unternehmen soll das Verfahren sowohl den Aufwand als auch die Kosten bei der Datenerfassung und -weitergabe reduzieren.

Trotz einiger Anpassungen vor dem Start sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Verfahren weiterhin mit großer Skepsis: ""Die Einrichtung einer solchen Datei wirft schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf: Ist sie überhaupt angemessen? Können die Missbrauchsrisiken beherrscht werden? Wie kann verhindert werden, dass die umfangreichen Datenbestände, wenn sie erst einmal gespeichert sind, für andere Zwecke verwendet werden?"

Schon im November 2008 hatten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Frage gestellt, ob Elena eine verfassungswidrige Datensammlung auf Vorrat sei. In einer Pressemitteilung versprach Schaar, er werde ein Auge darauf haben, dass wirklich nur erforderliche Daten erfasst werden. Die Bundesregierung habe zwar die Erfassung von Fehlzeiten abgeschafft, nicht aber die Erhebung zu Abmahnungen und Kündigungsgründen. Hier sieht Schaar weiterhin Nachbesserungsbedarf. (ghi)