Fehler mit Justiz-Software soll behoben werden

Bürgerdaten älterer Strafverfahren werden bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen bislang nicht wie vorgesehen automatisch gelöscht.

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  • dpa

Bürgerdaten älterer Strafverfahren werden bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen bislang nicht wie vorgesehen automatisch gelöscht. Der nordrhein-westfälische Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) habe deswegen einen Bericht von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angefordert, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag. "Bei 1,6 Millionen Verfahren im Jahr kann es aber auch schon mal Probleme geben."

Die Westdeutsche Zeitung hatte berichtet, auch Unschuldige würden selbst nach einem Freispruch jahrelang weiter als Verdächtige gespeichert. Bei der Generalstaatsanwaltschaft verwies ein Sprecher auf die Umstellung auf ein neues Datenbank-Programm. Betroffen seien nur die alten Daten des Vorgängerprogramms. "Jetzt schon die automatische Löschung einzuschalten, ist uns zu heikel. Dabei könnten wichtige Daten verloren gehen", sagte Behördensprecher Heiko Manteuffel. Im alten Programm konnten nur ganze Verfahren mit unterschiedlichen Tilgungsfristen, nicht einzelne Namen gelöscht werden.

Nach erfolgreichen Testläufen sei die automatische Löschung nun aber für den Beginn kommenden Jahres vorgesehen. "Keinem Bürger geschieht durch die jetzige Praxis Unrecht", hieß es. Verjährte Verfahren dürften nicht weitergegeben und auch nicht in Gerichtsverfahren verwendet werden. Das Computerprogramm "Mesta" (Mehrländer-Staatsanwaltschaften- Automation) wird in Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen eingesetzt. (dpa) / (jk)