Gegenwind für Einsatz von Nacktscannern

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt den Einsatz auch der zweiten Generation von Körperscannern ab, bei denen Intimbereiche verpixelt werden sollen. Verkehrsminister Peter Ramsauer will nichts übers Knie brechen. Bedenken werden auch wegen der Durchleuchtung von Prominenten oder Kindern erhoben.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt den umstrittenen Einsatz von Ganzkörper-Scannern an Flughäfen weiter ab. "Ich habe bisher noch kein Gerät gesehen, das die Persönlichkeitsrechte wahrt", warnte der oberste Datenschützer der Republik in der "Frankfurter Rundschau". Allein die von der Bundespolizei angekündigte Neuerung, dass auf den Monitoren keine Nacktbilder mehr zu sehen seien, reiche nicht aus zum Schutz der Intimsphäre. Schaar wandte sich damit auch gegen die sogenannte zweite Generation von Scannern, bei denen Intimbereich gepixelt werden sollen.

Zudem kritisierte der Datenschützer, dass die Bundespolizei bei der Entwicklung der neuen Geräte die persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen offenbar selbst festlege. "Es verwundert mich, dass ich auch auf meine Nachfrage hin keine Einzelheiten zu den Scanner-Tests erfahren konnte", sagte Schaar. Ein Sprecher der Bundespolizei bestätigte der Zeitung, für die persönlichkeitsrechtlichen und gesundheitlichen Anforderungen an die neuen Scanner keine Vorgaben von der Politik bekommen zu haben. Man betrachte die Testergebnisse der Bundespolizeiakademie vielmehr gerade andersherum als "Entscheidungsgrundlage für die Politik".

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, verwies auf einen seiner Ansicht nach bislang in der Debatte vernachlässigten Punkt: So sei noch nicht geklärt, ob eine hinreichend sichere Detektion überhaupt möglich werde. Es sei nicht auszuschließen, dass nicht hundert Prozent aller gefährlichen Gegenstände erkannt werden könnten. Damit wäre der Einsatz der Scanner "unverhältnismäßig".

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer mag derweil vor einer übereilten Einführung der umstrittenen Technik zur Durchleuchtung von Flugpassagieren nichts wissen. "Ich nehme die Argumente, die gegen die Nacktscanner vorgetragen werden, sehr ernst", sagte der CSU-Politiker der dpa. "Eine Einführung solcher Geräte darf keinesfalls übers Knie gebrochen werden."

Die FDP wollte sich im Gegensatz zu Innenpolitikern der Union ebenfalls nicht auf einen Zeithorizont zur Einführung neuer Scanner festlegen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), sagte dem Berliner "Tagesspiegel", die Erfahrung habe gelehrt, dass Sprengstoff in der Unterwäsche unerkannt an Bord von Flugzeugen gebracht werden könne. Daher könnten Körperscanner "der richtige Ansatz" sein. Jedoch müsse vor ihrer Installation der Eingriff in die Intimsphäre der Menschen so gering wie möglich und mit dem Einsatz ein deutlicher Sicherheitsgewinn verbunden sein.

Auch in Brüssel wird die Diskussion über neue Sicherheitsvorkehrungen zur Absicherung des Flugverkehrs wieder aufgegriffen. Nach europäischem Recht sind Nacktscanner bislang nicht an Flughäfen zugelassen, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in diesem Zusammenhang. Um die Scanner in der EU generell zuzulassen, müsste erst eine einschlägige Verordnung geändert werden. Dafür sei eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten erforderlich. Ausnahmen für Tests könnten aber bei der EU-Kommission beantragt werden, was Deutschland aber bislang nicht gemacht habe.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im EU-Parlament, Klaus-Heiner Lehne, rechnet damit, dass die EU den Weg für einen europaweiten Einsatz der umstrittenen Körperscanner bis zum Frühsommer freimacht. "Nach dem vereitelten Anschlag von Detroit haben wir eine völlig andere Situation", sagte der CDU-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er halte es für wahrscheinlich, "dass das EU-Parlament einen Vorstoß der Kommission zur Einführung technisch ausgereifter Körperscanner billigen wird". 2008 hatten sich viele EU-Parlamentarier noch entschieden gegen die damaligen Pläne Brüssels gestemmt, den Einsatz von Ganzkörper-Scannern ab 2010 an Flughäfen zuzulassen.

Rechtliche Probleme könnte es in Großbritannien geben: Kinderschützer beklagen dort laut einem Bericht des "Guardian", dass die Geräte Gesetze zum Jugendschutz und zum Kampf gegen Kinderpornographie verletzten. Sie forderten demnach die Regierung auf, die Frage zu klären, ob Personen unter 18 Jahren von der Durchleuchtung durch die Scanner ausgenommen werden müssen. Am Flughafen von Manchester, wo die Geräte derzeit auf freiwilliger Basis getestet werden, seien Minderjährige von den Probeläufen ausgeschlossen. Das britische Kinderschutzgesetz verbiete es, unangemessene Bilder oder entsprechende virtuelle Darstellungen eines Kindes zu erstellen. Zwar gebe es für die Kriminalitätsprävention Ausnahmen. Dafür müssten aber Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr vorliegen. Britische Bürgerrechtler zeigten sich besorgt, dass mehr oder weniger viel Nacktheit zeigende Scan-Aufnahmen etwa auch von Prominenten im Internet landen könnten. (jk)