Online-Bürgerrechtler wollen Urteil gegen Wahlmaschinenhersteller erzwingen

Bürgerrechtsaktivisten wollen gerichtlich feststellen lassen, dass die Online-Veröffentlichung interner Diebold-Dokumente nicht gegen US-Copyrightgesetze verstößt.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die mit dem US-Wahlmaschinenhersteller Diebold im juristischen Clinch liegenden Bürgerrechtsaktivisten wollen gerichtlich feststellen lassen, dass die Online-Veröffentlichung interner Diebold-Dokumente nicht gegen US-Copyrightgesetze verstößt. Auch nachdem der Wahlmaschinenhersteller erklärt hat, er wolle niemanden wegen dieser Veröffentlichung verklagen, will die Electronic Frontier Foundation, die die Kläger unterstützt, nach eigenen Angaben das Verfahren forsetzen.

Diebold hatte die Teilnehmer einer "elektronischen zivilen Ungehorsamsaktion" gegen Sicherheitslücken und mangelnde Transparenz bei Wahlmaschinen Ende Oktober mit anwaltlichen Schreiben aufgefordert, die internen Diebold-Files vom Netz zu nehmen und zu löschen. Die Diebold-Anwälte beriefen sich dabei auf das umstrittene US-Urherberrechtsgesetz DMCA. Die Veröffentlichung der Dokumente "als Ganzes" könne ihren Mitbewerbern wertvolle Hinweise bieten und so die Firma schwer schädigen.

Die Online-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation und Vertreter des Center for Internet and Society der Stanford Law School hatten daraufhin beantragt, die juristischen Drohungen des Wahlmaschinenherstellers gegen die Veröffentlichung dieser Dokumente per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Vergangene Woche lenkte der Wahlmaschinenhersteller dann überraschend ein. Der zuständige Richter hat die Prozessparteien jetzt zu einem neutralen Vermittler beordert. Ein abschließendes Hearing soll am 9. Februar 2004 stattfinden. (wst)