Kfz-Kennzeichen-Abmahner zieht Forderungen gegen Domain-Inhaber zurück

Der Kfz-Kennzeichen-Abmahner Michael Hermann erklärt in einem Schreiben gegenüber Abgemahnten den Verzicht auf Ansprüche aus seinem europäischen Patent.

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Von
  • Holger Bleich

Ende Oktober hatte er für eine Welle der Entrüstung im Internet gesorgt, nun will er offenbar die Notbremse ziehen: Michael Hermann, Inhaber eines europäischen Patents, nach dem es geschützt sein soll, in Internet-Adressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichens für eine geographische Region" zu nutzen, informiert derzeit mit einem Brief zahlreiche Abmahnungsempfänger. Wörtlich heißt es da: "Die Abmahnung wird nicht aufrechterhalten. Die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in dem genannten Abmahnschreiben sind daher gegenstandslos."

Insgesamt etwa 6000 Webmaster hatten seinerzeit eine entsprechende Abmahnung von Hermanns Anwalt P. erhalten. Darin forderte ein LVH-Lizenzvertrieb beziehungsweise dessen Inhaber Michael Hermann Unterlassung und Schadensersatz von Domain-Inhabern, deren Internet-Namen etwa nach dem Muster xxx-hh.de (z.B. für Hamburg) einen Kfz-Kennzeichen-Zusatz enthalten. Rechtsanwalt P. hat mittlerweile nach massiver Kritik in den Medien sowie einer diesbezüglichen Unterlassungsforderung der zuständigen Anwaltskammer sein Mandat niedergelegt. Außerdem ermittelt die Nürnberger Staatsanwaltschaft gegen Anwalt und Mandant wegen des Verdachts auf Betrug.

Hermanns Schreiben ging nach Informationen von heise online bisher längst nicht allen Abgemahnten zu. Es ist davon auszugehen, dass er die Briefe derzeit sukzessiv verschickt. Ob alle damals Abgemahnten das Schreiben erhalten werden, ist unklar. Im Text ist zwar keine direkte Entschuldigung enthalten, aber Hermann erklärt, dass die "mit uns nicht im einzelnen abgestimmte Abmahnung in Form und Inhalt äußerst knapp" gewesen sei und daher "einen falschen Eindruck über unsere Intentionen hervorgerufen" habe. Der Brief ist unterzeichnet mit "LVH Lizenzvertrieb Michael Hermann", eine Rechtsform ist nicht angegeben. Daher ist es wahrscheinlich, dass Hermann auch mit seinem Privatvermögen für eventuell anstehende finanzielle Forderungen als Folge der Massenabmahnung haftet.

Derlei Ansprüche könnten reichlich auf ihn zukommen: Mehrere Rechtsanwälte wie etwa Jochen Krieger haben mittlerweile für ihre Mandanten gegen Hermann eine negative Feststellungsklage eingereicht. Damit wollen sie gerichtlich feststellen lassen, dass die aus dem Patent abgeleiteten Ansprüche gegen sie unberechtigt sind. Diese Verfahren dürften zwar nun mit dem Schreiben Hermanns hinfällig werden, aber die bisher entstandenen Verfahrenskosten wird er voraussichtlich dennoch begleichen müssen.

Auch Betroffene, die über ihren Rechtanwalt die Abmahnung erwidert haben, dürften jetzt bessere Karten haben. Rechtsanwalt Tobias Strömer etwa, der nach eigenen Angaben etwa ein Dutzend Abgemahnte vertritt, wies die Abmahnungen als so genannte ungerechtfertigte Schutzrechtverwarnungen zurück. Die entstandenen Anwaltskosten stellte er dem Patentinhaber in Rechnung. Strömer berichtet, dass in diesen Fällen der Nürnberger Rechtsanwalt Roland Hagen mittlerweile stellvertretend für Michael Hermann Widerspruch eingelegt hat. In allen Fällen wird er daher nun eine Schadensersatzklage gegen den Patentinhaber einreichen, wobei es um sein Anwaltshonorar für die Abmahnungserwiderung geht. Strömer erklärte, durch das nun verschickte Schreiben von Hermanns habe er "wesentlich bessere Karten" in den anstehenden Verfahren.

Auf die vom Hamburger Rechtsanwalt Kai Kähler eingereichte Nichtigkeitsklage am Bundespatentgericht gegen Hermanns Patent dürfte das Schreiben dagegen kaum Einfluss haben. Dieses Verfahren ist bereits in vollem Gange (AZ 2 Ni49/03[EU]). Bis Ende des Jahres läuft die Klageerwiderungsfrist für Hermann. Einen Termin für die mündliche Verhandlung hat das Gericht noch nicht angesetzt. (hob)