Weiteres Verfahren gegen Angela Marquardt
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt erneut in "Netzangelegenheiten" gegen die ehemalige stellvertretende PDS-Vorsitzende Angela Marquardt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt erneut in "Netzangelegenheiten" gegen die ehemalige stellvertretende PDS-Vorsitzende Angela Marquardt. Sie war ins Schußfeld der Juristen geraten, weil sie auf ihrer Homepage einen Link auf die extremistische Zeitschrift "radikal" gegeben hatte. Die entsprechende Anklageschrift hat sie im Internet veröffentlicht.
Nun ist ein Verfahren nach Paragraph 353 d, Absatz 3 StGB gegen sie eröffnet worden. Dieser Paragraph bedroht denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe, der
"die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".
Der genannte Paragraph soll Personen vor öffentlicher Vorverurteilung schützen und verhindern, daß über die Veröffentlichung von Schriftstücken Komplizen gewarnt werden können. Weil diese Umstände in ihrem Fall offensichtlich nicht zum Tragen kommen, sieht Angela Marquardt wenig Veranlassung, irgend etwas von ihren Seiten (http://yi.com/home/MarquardtAngela/) zu löschen. Sie will diese indes aktualisieren und eine persönliche Erklärung zu den Vorwürfen abgeben. (fm)