UMTS-RĂĽckzahlung: Eichel erntet Experten-Widerspruch
Der stellvertretende Leiter des für die Einnahmen aus der UMTS-Versteigerung zuständigen Bonner Finanzamtes hält Milliarden-Rückzahlung an Telecom-Firmen nicht für ausgeschlossen.
Ganz so unwahrscheinlich wie Bundesfinanzminister Hans Eichel es gerne hätte scheint es nun doch nicht zu sein, dass er den UMTS-Lizenzinhabern einen Umsatzsteueranteil in Milliardenhöhe für die von ihnen bezahlten Gebühren erstatten muss. Der stellvertretende Leiter des für die Einnahmen aus der UMTS-Versteigerung zuständigen Finanzamtes Bonn Innenstadt, Günther Mihatsch, sagte gegenüber der Berliner Zeitung: "Wenn es so eindeutig wäre, wäre die Entscheidung längst gefallen."
Würde auf den Rechnungen ein Mehrwertsteuer-Anteil ausgewiesen, könnten sich die Unternehmen diese Steuerzahlungen bei den Finanzbehörden als bereits geleistete Vorsteuer anrechnen lassen und damit zurückfordern. Das Finanzamt Bonn Innenstadt untersucht dem Bericht zufolge seit mehr als einem Jahr die Frage, ob die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen im August 2000 zu Recht auf die Erhebung einer Mehrwertsteuer verzichtet hat.
Anders als das Bundesfinanzministerium und die Regulierungsbehörde sehe das Bonner Finanzamt offenbar rechtliche Probleme, für die insgesamt 51 Milliarden Euro teuren Lizenzen keine Mehrwertsteuer auszuweisen, schreibt die Zeitung. Gespräche über den Vorgang seien derzeit mit den obersten Finanzbehörden auf Bundes- und Länderebene in Gange. Erst nach Abschluss dieser Gespräche sei mit einer Entscheidung des Finanzamtes zu rechnen. Müsste die Regulierungsbehörde nachträglich eine Umsatzsteuer von 16 Prozent ausweisen, sind in jeder der sechs rund acht Milliarden Euro teuren Lizenzen etwa 1,2 Milliarden Euro Mehrwertsteuer enthalten. (tol)