Hass und Hetze im Netz: BKA verfolgte im vergangenen Jahr 7500 Fälle

Eine zentrale Meldestelle beim BKA soll Hassrede und Hetze im Netz verfolgen. Doch bislang hatte sie viel weniger zu tun als gedacht – eine Klage läuft noch.

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(Bild: Shutterstock)

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Seit Anfang des vergangenen Jahres existiert beim Bundeskriminalamt (BKA) die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). In den ersten 14 Monaten ihres Bestehens hat die ZMI insgesamt 7500 gemeldete Fälle von Hassrede und Hetze im Netz geprüft. Etwa drei Viertel davon seien strafrechtlich relevant gewesen, sagte ein Sprecher des Bundeskriminalamts dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Von den Fällen, die abschließend bis Ende März dieses Jahres bearbeitet wurden, habe die ZMI bei rund 77 Prozent eine örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde ausgemacht, die dann gegen die mutmaßlichen Urheber der beanstandeten Inhalte ermittelt habe, teilte der Sprecher weiter mit. Dem BKA lägen aber keine Informationen darüber vor, welchen Fortgang diese Ermittlungen genommen haben.

Die ZMI gibt es seit dem 1. Februar 2022. Seit diesem Datum schreibt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor, dass bestimmte digitale Plattformen im Netz dazu verpflichtet, bei einer Beschwerde über fragwürdige Inhalte diese zu prüfen und bei möglicher Rechtswidrigkeit dem BKA zu melden. Die ZMI wurde gegründet, um diese Fälle zu bearbeiten – damals rechnete das BKA noch mit bis zu 150.000 Strafverfahren jährlich. Wie der BKA-Sprecher weiter mitteilte, hätten diese Plattformen jedoch bislang noch keine strafbaren Inhalte an das BKA gemeldet, weil Google, Meta, Twitter und Tiktok eine Klage gegen einzelne Bestimmungen des NetzDG beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht haben.

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Die 7500 bearbeiteten Fälle kamen deshalb von anderen Stellen zur ZMI: der Meldeplattform Hessen gegen Hetze, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und der Meldestelle Respect der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg. Die Arbeit der ZMI besteht darin, gemeldete Netzinhalte auf Strafbarkeit oder die konkrete Gefährdung von Menschen zu prüfen und die Verfasser der fraglichen Postings zu ermitteln. Diese Informationen gibt sie an örtliche Strafverfolgungsbehörden weiter, die weitere Schritte einleiten.

Erst am Dienstag vergangener Woche war bekannt geworden, dass das Bundesjustizministerium härtere Maßnahmen bei wiederholten persönlichen Angriffen in den sozialen Medien plant: Gerichte sollen demnach unter bestimmten Umständen künftig die betreffenden Nutzerkonten sperren lassen können. Das sehe ein geplantes "Gesetz gegen digitale Gewalt" des Ministeriums vor, das sich gegen "notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum" richte.

(tiw)