Bundesregierung: ChatGPT & Co. sind bislang keine Job-Killer

Die Regierung geht derzeit nicht davon aus, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Sprachmodellen die Arbeitslosenquote signifikant beeinflussen wird.

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(Bild: muhammadtoqeer/Shutterstock.com)

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Jüngste Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) wie das Aufkommen mächtiger Sprachmodelle und Bots wie ChatGPT haben Ängste über deren Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Sozialstaat aufkommen lassen. Immer mehr Tätigkeiten könnten Studien zufolge durch die Technik übernommen werden, alleine in den USA und Europa könnten insgesamt rund 300 Millionen Arbeitsplätze betroffen sein. Die Bundesregierung sieht aber aktuell keinen Grund zur Sorge: Sie geht derzeit nicht davon aus, dass der KI-Einsatz hierzulande "die Arbeitslosenquote signifikant beeinflussen wird".

Aufgrund eines potenziellen "disruptiven Anstiegs" der Nutzung von KI-Anwendungen sei es zwar möglich, dass künftig mehr Tätigkeiten ersetzt werden könnten, schreibt das federführende Bundesarbeitsministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Exekutive erwartet demnach, dass sich aufgrund der Technik Arbeitsinhalte und -plätze sowie Berufsbilder und Kompetenzanforderungen in fast allen Bereichen beziehungsweise bestehenden Berufsfeldern verändern. Es würden aber auch neue Jobs und Beschäftigungsformen entstehen. KI bringe etwa viele Chancen für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich.

"Der Arbeitsmarkt Deutschlands wird auf absehbare Zeit durch den demografischen Wandel geprägt sein", erläutert die Regierung. In einigen Berufsfeldern zeigten sich heute schon Fachkräfteengpässe. Diese könnten vermieden oder entschärft werden, indem Tätigkeiten in Berufen, die nicht mehr ausreichend zu besetzen seien, zumindest teilweise mithilfe von KI-Anwendungen durchgeführt beziehungsweise unterstützt werden. Laut einer Studie des Wirtschaftsministeriums von 2022 setzten rund elf Prozent der deutschen Unternehmen KI aktiv ein. Da dies noch nicht breit genug sei, ließen sich "lediglich erste Signale" beobachten.

Die hauptsächliche Herausforderung aus dem zunehmenden Einsatz von KI sieht die Regierung momentan darin, wachsende Ungleichheit am Arbeitsmarkt zu verhindern. Dies betreffe die Entwicklungen bei Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zwischen Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Nutzungsgrade von KI-Anwendungen genauso wie Schwankungen bei Arbeitsproduktivität und Lohnentwicklung der Beschäftigten. Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung trügen dazu bei, gewonnene Erkenntnisse in die kontinuierliche Weiterentwicklung von Befähigungsmaßnahmen und regulatorischen Rahmenbedingungen einzubringen. Dazu gehöre etwa das 2020 vom Arbeitsministerium initiierte KI-Observatorium. Auch Betriebsräte spielten eine wichtige Rolle.

Das Anwenden von KI in Personalabteilungen von Bundesbehörden müsse "im Einklang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen erfolgen", betont die Exekutive. Dabei seien insbesondere "grundrechtliche, datenschutzrechtliche und ethische Fragestellungen zu betrachten". Die Beurteilung dieser Fragestellungen sei von der konkreten Anwendung und dem damit verknüpften möglichen Risiko abhängig. Generell bestehe dank der Technik ein enormes Potenzial "für eine moderne, effiziente und krisenresiliente Verwaltung für die digitale Gesellschaft". Die bestehenden Vorschriften zum Datenschutz stellten "keinen Standortnachteil für die Entwicklung von KI in Deutschland" dar. Die Bundesagentur für Arbeit setze aktuell keine KI zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ein. Es sei aber noch 2023 geplant, "zwei Systeme mit jeweils einer KI-Komponente zu entwickeln".

(mho)