Barbra Streisand verliert Rechtsstreit mit Homepage-Betreiber

Ken Adelman hat mit seinen Fotos von der kalifornischen Küste, auf der auch Streisand Anwesen zu sehen ist, nicht die Privatsphäre der US-amerikanischen Sängerin verletzt, entschied der Richter.

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Ein US-amerikanisches Gericht hat die Klage von Barbra Streisand gegen den Homepage-Betreiber Kenneth Adelman wegen angeblicher Verletzung der Privatsphäre abgewiesen. Die US-amerikanische Sängerin hatte 10 Millionen US-Dollar gefordert. Außerdem sollten Fotos von ihrem Anwesen von der Site California Coastal Records Project entfernt werden. Die Homepage will die Erosion der kalifornischen Pazifikküste dokumentieren. Adelmans Anwalt berief sich unter anderem auf das Recht auf freie Rede sowie auf die öffentliche Bedeutung des Projekts.

Richter Allan J. Goodman entschied, dass Adelman nicht Streisands Privatsphäre verletzt habe, als er ihren Wohnsitz in Malibu fotografiert hat. Auf den Fotos seien keine Menschen zu sehen. Auch gebe es keinen Einblick in die Innenräume. Jeder, der die kalifornische Küste an dieser Stelle überfliege, könne das Anwesen sehen. Streisand muss nun die rund 100.000 US-Dollar Gerichtskosten von Adelman übernehmen. (anw)