Testgerätebeschaffung: Eine Aufgabe mit Hindernissen

Tests bilden seit jeher einen wesentlichen Bestandteil der c’t. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, wie die Testgeräte zur Redaktion kommen.

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Verschiedene Apple-Geräte

(Bild: Shahid Jamil / Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Georg Schnurer
Inhaltsverzeichnis

Was an spannender neuer Hard- und Software, aber auch als neues Dienstleistungsangebot auf den Markt kommt, möchten wir natürlich zeitnah testen. Dann wissen Sie, also unsere Leserinnen und Leser, ob ein Kauf infrage kommt oder nicht. Damit wir die Neuheiten testen können, brauchen wir jedoch Testgeräte beziehungsweise Zugriff auf die Software oder die Dienstleistung.

c’t testet nicht nur in eigens eingerichteten Laboren, sondern auch in den Räumen der Hardware-Fraktion, etwa Mainboards, Grafikkarten und Prozessoren.

Soll ein Test pünktlich zur Marktverfügbarkeit des Produkts oder der Dienstleistung erscheinen, führt der Weg zum Test unweigerlich über den Hersteller – kaufen können wir zu diesem Zeitpunkt schließlich noch nichts. Damit beginnt dann aber oft der Schlamassel: Längst nicht jeder Hersteller will sein Produkt zur Markteinführung von einem strengen c’t-Test begleitet sehen. Mancher sendet erste Testgeräte deshalb lieber an sogenannte Influencer, die schon mal einen wohlwollenden Bericht publizieren, gern auch gegen Bezahlung. Ob solche "Auspack-Videos" dann wirklich den Namen Test verdienen, sei dahingestellt. Auf jeden Fall stellt der Hersteller so sicher, dass erst einmal positiv über das neue Produkt berichtet wird. Später erscheinende echte Tests, die möglicherweise nicht nur Gutes von den Neuheiten zu berichten haben, bekommen dann weniger Aufmerksamkeit von Lesern und Suchmaschinen, den ersten "Test" gab es ja schon woanders.

Da das mit den Influencern anscheinend so gut funktioniert, sind einige Hersteller mittlerweile dazu übergegangen, Testgeräte nur noch an den zu versenden, der vorher einen "Berichterstattungsvertrag" oder einen "Test Guide" unterschreibt. In diesen Regelwerken soll sich das Magazin dann im Extremfall dazu verpflichten, ausschließlich positiv über das Produkt zu berichten. Meist behält sich der Hersteller auch noch das Recht vor, Testgeräte zurückzuziehen oder Textpassagen zu zensieren, wenn sie nicht im Sinne des Unternehmens formuliert wurden.

Solche Maulkorbverträge unterschreiben wir bei c’t grundsätzlich nicht. Da verzichten wir lieber auf das Testgerät. Die einzigen Verträge, die c’t rund um von Herstellern zur Verfügung gestellte Testprodukte unterschreibt, sind sogenannte Non Disclosure Agreements (NDAs), also Verschwiegenheitsvereinbarungen, zum Veröffentlichungstermin. Das ist fair, denn schließlich hat ein Hersteller, der einem vorab Informationen oder Testgeräte zur Verfügung stellt, das Recht, selbst über den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen zu bestimmen.

Videos by heise

Bei c’t gehen wir in Sachen Fairness noch einen Schritt weiter: Hersteller erfahren Testergebnisse in der Regel vor der Veröffentlichung und können diese dann kommentieren und gegebenenfalls in eigenen Labors nachvollziehen. So stellen wir sicher, dass wir keine defekten oder angeschlagenen Testgeräte erwischt haben. Gleichzeitig dient diese sogenannte Herstellerkontrolle auch der Qualitätskontrolle unserer eigenen Tests; niemand ist vollkommen, Fehler passieren überall. Anmerkungen der Hersteller nutzen wir dann zur Überprüfung der Testergebnisse. Was aber nicht passiert ist, dass wir Testergebnisse beschönigen oder Geräte nachträglich auf Herstellerwunsch aus dem Test nehmen – es sei denn, der Hersteller nimmt das getestete Produkt komplett vom Markt. Das wiederum gebietet die Fairness gegenüber unserer Leserschaft.

Eine weitere Unsitte bei der Bereitstellung von Testgeräten ist die Einschränkung auf Einzeltests: So mancher Anbieter will damit vermeiden, dass der eigene Prüfling mit anderen, möglicherweise günstigeren oder gar besseren Produkten verglichen wird.

Zum Glück gibt es aber nach wie vor Hersteller, die so von ihren Produkten überzeugt sind, dass sie keine Scheu vor einem frühen Test in c’t haben. So erhalten wir immer noch viele Muster direkt vom Hersteller. Nach Erscheinen des Tests senden wir solche Testgeräte übrigens stets an den Hersteller zurück. Wir betreiben weder einen schwunghaften Handel mit Testgeräten noch horten wir diese. Selten bitten wir die Hersteller nach dem Test, uns die Geräte als Referenz für zukünftige Vergleichstests als längere Leihstellung zur Verfügung zu stellen.

Der Traum vieler Selberschrauber: In der technischen Assistenz lagern wir Referenzgeräte. Von der CPU bis hin zum Komplett-PC findet sich hier alles, was die Redaktion für Hard- und Softwaretests benötigt.

Eine dieser Ausnahmen tritt regelmäßig bei neuen Prozessoren und seltener auch bei neuartigen Speichermodulen auf. Hier hilft es uns, wenn wir die neue CPU oder den Speicher permanent im Labor zur Verfügung haben, etwa um Boards anderer Hersteller damit zu testen. Da das aber nicht bei jedem Produkt klappt, kaufen wir regelmäßig CPUs und Speichermodule für unsere Labore. Gerade bei sündhaft teuren Spezialitäten wie etwa den kürzlich herausgekommenen 48-GByte-DIMMs bleibt uns meist nichts anderes übrig, als diese im freien Handel zu erwerben.

Ein No-Go für c’t ist die private Weiternutzung der von Herstellern bereitgestellten Gerätschaften durch den testenden Redakteur – die Versuchung wäre da einfach zu hoch, nicht mehr objektiv und im Sinne der Leser zu testen. Wenn Hersteller Produkte nach einem Test partout nicht zurückhaben wollen, nutzen wir diese hausintern oder sie landen in den Regalen der technischen Redaktionsassistenz.

Manchmal zerstören wir Geräte aus Neugier, dann kaufen wir sie natürlich vorher. So mussten wir hier den kompletten Fernseher demontieren, um das Innenleben in c’t zeigen zu können.

Auch lange nach der Markteinführung scheuen sich einige Hersteller, uns Testgeräte zur Verfügung zu stellen. Das hat sehr unterschiedliche Gründe: Große Konzerne haben die Testgeräteverwaltung oft an externe Dienstleister ausgelagert. Deren Bestände sind notorisch knapp und bestehen oft nur aus den Spitzenmodellen der jeweiligen Baureihen. Wir möchten aber nicht nur teure Oberklasse-Gerätschaften testen, sondern uns interessieren vor allem die Geräte, die der Durchschnittsverdiener kauft. Diese Brot-und-Butter-Hardware ist aber nur selten im Testpool der Hersteller und ihrer Dienstleister. Also müssen wir hier in der Regel selbst einkaufen gehen.

Selbst kaufen ist auch unser Weg, wenn uns Verträge der Hersteller oder der beteiligten PR-Agenturen von objektiven Tests und neutraler Berichterstattung abhalten wollen. Naturgemäß erscheinen unsere Tests dann später als die der Publikationen und Webseiten, die gewillt waren, einen Maulkorb zu tragen. Das nehmen wir aber in Kauf, denn "Erster" zu sein ist nicht immer der beste Weg. Damit Tests aus c’t trotzdem möglichst schnell an die Leserschaft kommen, informieren wir unsere Abonnenten vorab und stellen die Tests digital zur Verfügung.

Manche Produkte, die beim Test absehbar zerstört oder zwecks genauerer Untersuchung demontiert werden, kaufen wir ebenfalls direkt. Hier erwerben wir zumeist zwei oder drei Muster, um einerseits Qualitätsstreuungen erkennen zu können, andererseits aber auch, um stets noch ein funktionsfähiges Gerät für eventuell notwendige Nachtests parat zu haben.

Bei gelegentlichen Führungen durch die c’t-Labore kommt von Besuchern zum Schluss immer die gleiche Frage: Was passiert eigentlich mit den Testgeräten nach dem Test? Nun, wie bereits erwähnt senden wir von den Herstellern zur Verfügung gestellt Produkte wieder zurück. Von c’t gekaufte Hardware nutzen wir zunächst hausintern weiter. Neben der c’t gehören ja noch viele andere Redaktionen zum Heise-Verlag und auch jenseits der Redaktionen gibt es Abteilungen, die gute Hardware gern weiternutzen. Was sich nicht im Hause verwerten lässt, verkaufen wir mit Abschlägen an Heise-Mitarbeiter. Einen Verkauf an verlagsfremde Personen vermeiden wir, denn damit würden wir zum Gebrauchtwarenhändler, was erheblichen Aufwand durch die damit verbundenen Gewährleistungspflichten mitbrächte.

c't Ausgabe 12/2023
Cover der c’t-Ausgabe 12/2023

(Bild: 

c't 12/2023

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Mit unserer Jubiläumsausgabe 12/23 feiern wir den 40. Geburtstag von c't! In diesem Heft schwelgt die Redaktion in Erinnerungen, erzählt Anekdoten und stellt sich vor, wirft aber auch den Blick in die Zukunft und bietet spannende Einblicke hinter die Kulissen. Lesen Sie, wie c't testet, lernen Sie unsere Labore kennen begleiten Sie einen c't-Artikel von der Idee bis zum Druck. Dazu stellen wir unsere liebsten Gadgets- und Software-Tools für Arbeit und Freizeit vor und es gibt jede Menge Artikel zum Schmunzeln. Das und noch viel mehr lesen Sie in c't 12/23!

(gs)