Urteil zwingt GMX zu Änderungen bei Geschäftsbedingungen

Die meisten Kunden werden von den AGB-Änderungen des E-Mail-Spezialisten wenig merken; Änderungen ergeben sich zum Beispiel für GMX bei Website-Sperrungen, wenn Kunden rechtwidrige Inhalte ins Netz stellen.

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Von
  • Torge Löding

Ein Urteil des Landgerichtes München (Aktenzeichen: 12 O 2393/03) gegen den Mailspezialisten GMX, das seit Ende Oktober bekannt ist, wurde nun rechtskräftig. "Wir haben die beanstandeten Klauseln in den AGB bereits am 24.10. und am 10.11. geändert oder ersatzlos gestrichen", betonte GMX-Sprecherin Marion Schanzer gegenüber heise online.

Änderungen ergeben sich zum Beispiel für GMX bei Website-Sperrungen, wenn Kunden rechtswidrige Inhalte ins Netz stellen. Die bisherige Klausel berechtigte GMX bei einem Verstoß auf den Internetseiten des Kunden gegen die gesetzlichen Bestimmungen, diese Internetseiten zu löschen, Zugänge zum Internet zu sperren, E-Mail-Accounts zu blockieren und den Vertrag fristlos zu kündigen.

GMX ist weiterhin bei Kenntniserlangung von rechtswidrigen Handlungen berechtigt und sogar verpflichtet, diese Seiten vom Netz zu nehmen. Das Recht zur Sperrung ist in den AGB verblieben. Geändert hat sich aber das fristlose Kündigungsrecht insoweit, als es jetzt unter dem Vorbehalt der vorherigen Abmahnung durch GMX steht. Dies bedeutet, GMX kann den Vertrag erst dann fristlos kündigen, wenn der Kunde zuvor schriftlich aufgefordert wurde, die rechtswidrigen Handlungen zu unterlassen.

Zudem musste der Anbieter die Klausel aus den AGB entfernen, wonach er berechtigt ist, Nutzungsentgelte für zwölf Monate im Voraus zu erheben. Da GMX bei seinen am meisten genutzten Angeboten Pro-Mail und Top-Mail aber ohnehin nur sechs Monate Zahlung im Voraus verlangt, ändert sich für die meisten Kunden nichts. Rechtswidrig sei auch die Klausel, dass Dienstleistungen auch bei rechtzeitigem Widerruf bezahlt werden müssten, erklärte das Gericht. (tol)