ZPÜ und Teile der IT-Branche einigen sich auf Urheberrechtsabgabe für PCs [Update]

Wie der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) mitteilte, konnte bereits am 23. Dezember 2009 mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) eine Einigung hinsichtlich der Urheberrechtsabgaben auf PCs getroffen werden, die auch rückwirkend für die Jahre 2002 bis 2010 gilt.

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Von
  • Matthias Parbel

Während die im Interessenverband Digitaleurope versammelten Gerätehersteller der IT-Branche ihre Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften zur Neuregelung der Urheberrechtsabgaben auf europäischer Ebene erst kürzlich abgebrochen hatten, teilte der neugegründete Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) nun mit, bereits am 23. Dezember 2009 mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) eine Einigung hinsichtlich der Urheberrechtsabgaben auf PCs hierzulande getroffen zu haben.

Die bei der GEMA angesiedelte ZPÜ hatte noch Mitte 2008 die von Herstellern und Importeuren vorgelegten Angebote für die PC-Abgabe als "indiskutabel" zurückgewiesen. Nun hätten beide Seiten einen Kompromiss geschlossen. Die Vereinbarung gilt auch rückwirkend für den Zeitraum von 2002 bis 2010. Für den Dreijahreszeitraum vom 1. Januar 2008 bis Ende 2010 führen die PC-Hersteller und Importeure pro Rechner mit eingebautem Brenner eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 13,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an die ZPÜ ab. Für PCs ohne Brenner gilt der reduzierte Satz von 12,15 Euro.

Für die vergangenen sechs Jahre, in denen bereits eine "Brenner"-Abgabe in Höhe von 9,21 Euro abgeführt wurde, zahlen die Anbieter pro verkauftem Rechner rückwirkend noch 3,15 Euro (für 2002 und 2003) respektive 6,30 Euro (für die Jahre 2004 bis 2007) – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Während die ZPÜ damit von ihrer ursprünglichen Forderung von 18 Euro je Rechner absieht, erklären die BCH-Mitglieder alle diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten für erledigt.

"Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet", unterstreichen die Vertreter des BCH. Der Verband war erst Ende 2009 eigens zur Interessenvertretung deutscher PC-Hersteller und Importeure gegründet worden. Zu den Mitgliedern zählen unter anderen Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony.

"Der Vorstoß des BCH ist in der Branche unterdessen keineswegs unumstritten. Denn viele vor allem kleinere PC-Hersteller, die überwiegend im Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) organisiert sind, aber nicht dem BCH angehören, sind mit der geschlossenen Vereinbarung nicht einverstanden. Der zuständige Arbeitskreis beim Bitkom hatte in einer Abstimmung vergangenes Jahr eine Urheberrechtsabgabe in der jetzt vom BCH abgesegneten Höhe explizit abgelehnt.

Während die BCH-Mitglieder auch schon als führende Vertreter im Bitkom-Arbeitskreis für eine Einigung mit der ZPÜ eingetreten sind, befürchten die übrigen Branchenvertreter eine zu hohe finanzielle Belastung von PC-Herstellern und Importeuren – und insbesondere eine Benachteiligung kleinerer Betriebe, die hierzulande fertigen und dafür benötigte Komponenten über den Großhandel beziehen. Für diese Betriebe soll die Anrechnung der in den Jahren 2002 bis 2007 bereits gezahlten "Brenner"-Abgabe nämlich nicht gelten. Diese Unternehmen würden demzufolge sogar doppelt zur Kasse gebeten, wie ein Branchenvertreter gegenüber heise resale erklärte.

Auch die Frage nach dem Anteil "urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge" im Zusammenhang mit mit einem PC, die der Bitkom schon 2008 anhand einer allerdings nicht unumstrittenen Studie klären wollte, bleibe weiterhin offen – ebenso wie eine unterschiedliche Behandlung von Business- und Consumer-PCs. Unter den nicht im BCH organisierten Vertretern des Bitkom-Arbeitskreises zur Urheberrechtsabgabe formiert sich daher Widerstand gegen den Vorstoß der "sieben großen Hersteller".

Der Vorstand des BCH stellt am 14. Januar klar: "Für die Jahre 2002 bis 2007 ist eine Doppelzahlung ausgeschlossen. Durch den DVD-R (BitKOM) Vertrag, gültig bis Ende 2007, waren nur aus dem Ausland importierte Brenner bzw. Rechner mit eingebautem Brenner von einer Abgabe betroffen. Die Hersteller, die in diesem Zeitraum Komponenten im Inland bezogen haben, waren demnach davon nicht betroffen.“ (map)