SAP-GrĂĽnder Hopp wird nicht gegen Staatsanwaltschaft klagen
Dietmar Hopp meint, eine Klage auf Schadenersatz wegen Durchsuchungen seiner Privat- und Diensträume würde Jahre dauern und Steuergelder kosten.
SAP-Mitbegründer Dietmar Hopp wird keine rechtlichen Schritte gegen die Mannheimer Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Durchsuchung seiner Privat- und Diensträume einleiten. Eine Klage auf Schadenersatz würde Jahre dauern, sagte Hopp heute zur Begründung. "Die Kosten dafür müssten die Steuerzahler bezahlen. Damit würde es die Falschen treffen." Der SAP-Gründer kündigte an, im Februar ein Forum vorzustellen, bei dem das Thema behandelt werden soll.
Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hatte gegen Hopp wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Auslöser war, dass der ehemalige Chef des Software-Riesen mit Geld aus seiner eigenen gemeinnützigen Stiftung für Bernhard Termühlen, den noch amtierenden Vorstandsvorsitzenden des Finanzdienstleisters MLP, gebürgt hatte. Im Zuge der Ermittlungen waren auch die Privat- und Büroräume Hopps durchsucht worden. Im Juli waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft endgültig eingestellt worden. Ausschlaggebend dafür war eine so genannte Patronatserklärung. Darin hatte Hopp erklärt, bei einem Ausfall der Bürgschaft mit seinem Privatvermögen zu haften. Der Tatbestand der Untreue war damit ausgeschlossen worden, da auf diesem Weg der Stiftung kein Vermögenschaden entstehen konnte. (dpa) / (anw)