Reklame-Pop-up-Versender darf weitermachen

D-Squared Solutions, die über den Windows-Nachrichtendienst Werbung für ihre eigene Anti-Pop-up-Software machen, dürfen vorerst weitermachen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

D-Squared Solutions, die über den Windows-Nachrichtendienst Werbung für ihre eigene Anti-Pop-up-Software machen, dürfen vorerst weitermachen. Die US-Wettbewerbsbehörde FTC hatte die Firma wegen ihrer Reklamepraxis abgemahnt und wollte die Firma per einstweiliger Verfügung zwingen, die "Schutzgelderpressung per Internet" einzustellen. US-Bundesbezirksrichter Andre Davis sah nach US-Medienberichten die Betroffenen jedoch nicht so sehr geschädigt, dass dies eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würde.

D-Squared Solutions begründete das kritisierte Geschäftsgebahren mit skurillen Gegenargumenten. D-Squareds Anwalt erklärte, gerade diejenigen Anwender, die sich am lautesten über D-Squareds Anzeigen beklagten, würden den Reklameblocker am allernötigsten brauchen. Die praktizierte Werbung dafür zu verbieten, sei genauso, als wenn man Grippeimpfungen zum Ärgernis erkläre, obwohl sie doch verhinderten, dass man die Grippe bekommt. (wst)