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Der ePA ist tot, es lebe der "neue Personalausweis"

Auf der Omnicard, dem Branchentreff der Chipkarten-Industrie, dreht sich diesmal alles um den "sicheren elektronischen Identitätsnachweis" sowie Einsatzmöglichkeiten des neuen elektronischen Personalausweises – doch ePA soll der ePA künftig nicht mehr heißen, sondern nur noch ganz unverfänglich "neuer Personalausweis".

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Von
  • Richard Sietmann

Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI) und Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Hans Bernhard Beus, erwartet intensive Diskussionen über den elektronischen Personalausweis, der ab November das bisherige Dokument ablösen wird. "Wir halten sie für gut und richtig", erklärte er anlässlich der Eröffnung der dreitägigen Omnicard, dem alljährlichen Branchentreff der Chipkarten-Industrie. Das Treffen steht in diesem Jahr unter dem Leitthema "Sicherer elektronischer Identitätsnachweis" und thematisiert auch die Einsatzmöglichkeiten des neuen Ausweises beim E-Commerce und im E-Government. Vom Sommer an will das BMI deshalb die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren – und Beus zählt dabei auf die Mitwirkung der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Wichtig sei vor allem, deutlich die verschiedenen Funktionsebenen des neuen Ausweises zu trennen, die in der Öffentlichkeit häufig durcheinander gebracht würden, wie der BMI-Staatssekretär beklagte.

Der neue Ausweis im Scheckkartenformat führt neben der biometriegestützten Identitätsfunktion, die ausschließlich den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden vorbehalten ist, als unabhängige weitere Anwendung die eID-Funktion zur sicheren Online-Authentisierung am PC ein: Die Daten, die heute visuell vom Dokument ablesbar sind, werden künftig im Ausweis-Chip gespeichert, so dass sich der Inhaber auch im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr über das Internet ausweisen kann. Zusätzlich wird als dritte Neuerung den Bürgern optional auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit dem kontaktlos auslesbaren Chip auf der Ausweiskarte zur Verfügung stehen.

Die eID-Funktion werde dem Bürger "mehr Souveränität über seine Daten im Ausweis verschaffen, als das bisher der Fall ist". So könne man jeweils im Einzelnen entscheiden, welche Daten man bei einer Transaktion im Internet übermittelt und "man weiß zugleich, an wen man seine Daten übermittelt". Denn Webshops und Dienstleistern wird der Zugriff auf die eID-Daten nur mit einem Berechtigungszertifikat möglich sein, das sie bei der beim Bundesverwaltungsamt in Köln angesiedelten Vergabestelle (VfB) beantragen und dabei ein berechtigtes Interesse für das Auslesen personenbezogener Daten aus dem Personalausweis nachweisen müssen. Aufgrund dieses Verfahrens hat der Netzbürger die Gewähr, "dieses Unternehmen gibt es in der wirklichen Welt und es ist berechtigt, mit diesen Daten zu arbeiten", erklärte Beus. "Wir werden Vertragsbeziehungen und Geschäftsbeziehungen haben, die von mehr Vertrauen getragen sind, als wir es heute haben."

Derzeit werden jährlich etwa fünf bis sechs Millionen Personalausweise erneuert, doch Beus hofft auf einen Run auf die Meldestellen und dass die Vorzüge der neuen Generation viele Bürger veranlassen, noch vor Ablauf der Geltungsfrist des alten einen neuen Ausweis zu beantragen. Zu den Mehrkosten für den Bürger über die bisher verlangte Gebühr von acht Euro hinaus wollte der Staatssekretär heute keine Angaben machen; man sei noch in Verhandlungen mit den Herstellern. "Da lässt sich im Augenblick noch keine Hausnummer nennen", erklärte er, versicherte aber, "das werden wir bis zum Frühjahr geklärt haben".

Auf der Eröffnungsveranstaltung erinnerte Mario Tobias vom Bitkom an die politischen Diskussionen über die biometrische Merkmalserfassung auf dem hoheitlichen Teil des Ausweis-Chips. Dies seien "schlechte Voraussetzungen" gewesen, "um den neuen Personalausweis mit seinen Vorzügen einzuführen". Deshalb begrüße er es, dass jetzt offiziell nicht mehr vom ePA, sondern vom nPA, dem "neuen Personalausweis " die Rede ist. Der Bitkom-Vertreter regte an, in der Öffentlichkeitsarbeit besonders die Jugendlichen zu adressieren und den "nPA" künftig nicht erst ab 16 Jahren, sondern vielleicht schon ab 14, oder sogar ab 12 Jahren auszugeben.

Der Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Franz Reinhard Habbel, begrüßte die neuen Möglichkeiten der eID-Funktion im E-Government. Als eine Anwendung könne er sich beispielsweise auch "Datenkontrollstationen" vorstellen – einen Webzugang in die Verwaltung, über den der Bürger feststellen könne, welche Daten die Behörden über ihn gespeichert haben. Weitere Funktionen auf den Ausweis-Chip zu laden, sei technisch möglich, aber juristisch hierzulande nicht vorgesehen. So sei es denkbar, sein Auto statt mit dem Zündschlüssel künftig mit dem Ausweis zu starten.

Einen anderen Blick in die Zukunft warf der Geschäftsführer der Bundesdruckerei, Ulrich Hamann, der bereits an mobile Anwendungen der eID-Services denkt. "Warum soll man das Handy nicht als Terminal für den Personalausweis einsetzen", fragte er. Die absehbare Verbreitung von NFC-fähigen Mobiltelefonen würde dies ermöglichen und die NFC-Schnittstelle das Handy zum kontaktlosen Lesegerät für den elektronischen Ausweis machen. Im internationalen NFC-Forum engagiert sich die Bundesdruckerei bereits für eine entsprechende Anpassung der NFC-Spezifikation. "Wir arbeiten mit Partnern heftig dran", erklärte Hamann und kündigte an, "wir werden auf der CeBIT eine erste Applikation vorstellen". (pmz)