Landesdatenschutzbeauftragter hält neues Polizeigesetz für überflüssig

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte begrüßte, dass Telefonüberwachung nicht präventiv möglich werden soll. Die letzten beiden Jahre hätten in einigen Punkten den Skeptikern in Bereich Datenschutz Recht gegeben, bedauerte er.

vorlesen Druckansicht 127 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Walter Rudolf hält an seiner Kritik am geplanten neuen Polizeigesetz trotz Zugeständnissen der SPD/FDP-Koalition fest. "Ich bin der Überzeugung, dass wir keine Änderungen benötigt hätten", sagte Rudolf laut dpa. Er begrüßte zwar, dass Telefonüberwachung mit dem Gesetz doch nicht präventiv möglich werden solle. Grundsätzlich sei die Novellierung aber überflüssig, sagte Rudolf bei der Vorlage seines Berichts für die Zeit von Oktober 2001 bis September 2003.

Mit Blick auf die Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sprach Rudolf von einer "recht turbulenten Situation im Datenschutzrecht". Der Schutz persönlicher Daten sei in jüngster Vergangenheit auch wegen neuer Technik und genauer Überprüfung von Verdachtsfällen auf Sozialhilfe-Missbrauch komplizierter geworden, sagte Rudolf, der emeritierter Professor für öffentliches Recht an der Universität Mainz ist. Vor allem auf Bundesebene gab es nach seiner Ansicht in den vergangenen zwei Jahren "eine Reihe von Gesetzen, die nicht mehr so datenschutzfreundlich waren wie vorher".

"Das informationelle Selbstbestimmungsrecht steht zunehmend unter Druck, gerade auch durch staatliche Handlungen", erklärte Rudolf. Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage werde das Gewicht der Argumente, die für den Datenschutz und die individuelle Freiheit der Bürger sprechen, zurückgedrängt. Stattdessen träten "Gesichtspunkte der allgemeinen Sicherheit, der Erhöhung der Verteilungsgerechtigkeit bei staatlichen Leistungen sowie der Maßnahmen, die für die wirtschaftliche Entwicklung Impulse setzen" in den Vordergrund, kritisierte der Datenschützer. Rudolf bedauerte, dass er, obwohl er "nie zu den Pessimisten im Kreis der Datenschützer gezählt" habe, konstatieren müsse, dass die letzten beiden Jahre in einigen Punkten den Skeptikern in diesem Bereich Recht gegeben hätten. "Es bleibt zu hoffen, dass die derzeitigen globalen Entwicklungen der Wirtschaft und der Kriminalität nicht dauerhaft das Klima bestimmen."

Rudolf begrüßte immerhin, dass der Polizei entgegen der ursprünglichen Planung von SPD und FDP im neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz doch nicht die Möglichkeit für Telefonüberwachungen im Verdachtsfall eingeräumt werden solle. Datenschutzrechtliche Bedenken habe er aber weiter wegen der zunehmenden Sammlung personenbezogener Daten. Auch die geplante Erfassung von Autokennzeichen bei der Überwachung des Straßenverkehrs sei problematisch. Über das neue Polizeigesetz soll im Februar abschließend im Landtag beraten werden. Verschärfte Polizeigesetze sind in diversen Bundesländern geplant oder bereits eingeführt; so hatte Niedersachsen etwa Mitte Dezember ein Polizeigesetz beschlossen, nach dem die Polizei Telefonate künftig auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat abhören darf. (jk)