Bundesrat soll Übermittlung sensibler Daten an Elena verhindern

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hält den Entwurf für eine Datensatzverordnung zum Elektronischen Entgeltnachweis für zu unbestimmt und fordert Nachbesserungen durch Bund und Länder.

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat erneut Bedenken gegen das Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm "Elena" vorgebracht. Es sieht den Entwurf (PDF-Datei) aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Verordnung zur Übermittlung der Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis als zu unbestimmt an, er sei möglicherweise verfassungswidrig. Es müsse verhindert werden, dass "intime Daten" aus Arbeitsverhältnissen an das zentrale Elena-System übertragen werden, meinen die Datenschützer. Sie appellieren daher an den Bundesrat, den Vorstoß in seiner jetzigen Form abzulehnen.

Der Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik befasst sich am morgigen Donnerstag mit dem Entwurf für die Datensatzverordnung. Laut ULD lässt er weitgehend offen, welche konkreten Informationen über Beschäftigte ein Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung des Bunds übermitteln muss. Die benötigten Datensätze solle ein "nicht demokratisch legitimiertes Gremium" in einer zusätzlichen technischen Datensatzbeschreibung festlegen. Dabei vertreten seien allein Sozialversicherungsinstitutionen und Kommunen. Eine Beratung erfolge durch die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftliche Verwaltung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Für die Datenschützer ist fraglich, ob eine Verordnung als Rechtsgrundlage für die Übermittlungsverpflichtung genügt. Wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei höchstwahrscheinlich ein parlamentarisch legitimiertes Gesetz erforderlich.

Das ULD stört sich zum Beispiel daran, dass Arbeitgeber melden sollen, ob einer Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen war. In einem Freitextfeld sollte das vermeintlich vertragswidrige Verhalten, welches Anlass zur Entlassung gab, beschrieben werden. Zudem sollte auf Fehlzeiten etwa aufgrund von legalen oder illegalen Streiks verwiesen werden. Eine überarbeitete Version der Beschreibung (PDF-Datei) von Ende Dezember verzichtet auf Angaben über die Teilnahme an Protestkundgebungen. Das Arbeitsministerium hat ferner angekündigt, dass alle Daten in dem Katalog noch einmal auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden sollten.

Trotzdem bemängelt das ULD das vorgesehene Verfahren zur Festlegung der Datensätze. ULD-Leiter Thilo Weichert geht davon aus, dass derzeit eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vor allem der strittigen personenbezogenen Informationen fehlt. Solange Bund und Länder hier nicht nachgebessert hätten, "muss unseres Erachtens kein Arbeitgeber entsprechende Meldungen vornehmen". Generell kritisiert der Datenschutzbeauftragte, dass "die zentrale Speicherung der Daten aller Beschäftigten in der Bundesrepublik auf Vorrat eine völlig andere Qualität als das bisherige Verfahren hat, bei dem im Bedarfsfall eine Bescheinigung auf Papier ausgestellt wurde".

Beim Bundestag sind unterdessen zwei Online-Petitionen zu Elena anhängig. Ein Antrag, der derzeit von knapp 7000 Mitzeichnern unterstützt wird, fordert die komplette Aufhebung des Verfahrens. Zur Begründung heißt es, dass "unzulässig Daten erhoben werden, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen". Damit werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die zweite Petition macht sich allein für eine Zusammenstreichung der Arten der Fehlzeiten stark, um den Bürger nicht "total gläsern" erscheinen zu lassen. Dieses Begehren hat derzeit etwas über 2000 Unterstützer. Für die nordhessischen Jusos steht derweil fest: "Das Elena-Gesetz muss weg", um weiteren Formen der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorzuschieben. (anw)