US-Regulierer fürchtet plötzliche Übernahme Activision Blizzards durch Microsoft

Die FTC beantragt #Eilverfügungen gegen Microsoft und Activision Blizzard. Die Firmen könnte sonst flott fusionieren, um dem FTC-Verfahren zuvorzukommen.

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Ein Bildschirm zeigt das Activision-Blizzard.Logo; davor ein Playstation-Controller sowie ein Xbox-Controller

(Bild: Sergei Elagin/Shutterstock.com)

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Die US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) beantragt zwei gerichtliche Verfügungen gegen Microsoft und Activision Blizzard. Das soll verhindern, dass die beiden Firmen Fakten schaffen, bevor ein laufendes FTC-Verfahren abgeschlossen ist. Microsoft will Activision Blizzard für 68,7 Milliarden US-Dollar kaufen. Die FTC glaubt, dass eine Fusion dem Wettbewerb und letztendlich Verbrauchern schaden würde, weil Microsoft die Activision-Blizzard-Spiele in Zukunft nur noch für konzerneigene Spieleplattformen auflegen könnte. Daher möchte die FTC den Zusammenschluss verhindern.

Im Dezember hat die FTC Klage gegen die Activision-Blizzard-Übernahme durch Microsoft erhoben (FTC-Az. 9412, In the Matter of Microsoft et Activision Blizzard). Zuständig ist ein Verwaltungsrichter (Administrative Law Judge) der Behörde in Washington, DC. Der Beginn der Beweisaufnahme ist für 2. August angesetzt. Doch nachdem die EU-Kommission die Übernahme Activision Blizzards durch Microsoft unter Auflagen genehmigt hat, sieht die FTC Anzeichen dafür, dass die beiden Firmen den Ausgang des FTC-Verfahrens nicht abwarten wollen.

Zwar blockiert die britische Wettbewerbsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) noch die Übernahme, doch ventiliert Microsoft inzwischen sogar einen Rückzug Activision Blizzards vom britischen Markt, um der CMA jegliche Zuständigkeit zu nehmen. Das hat bei der FTC offenbar Alarm ausgelöst, weshalb sie nun ein US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien anruft.

Es soll noch vor Donnerstag, 21 Uhr Ortszeit, eine vorübergehende Unterlassungsanordnung erlassen, die Microsoft und Activision Blizzard für zwei Wochen verbietet, ihre Fusion zu vollziehen. In der Folge hätte das Gericht zwei Wochen Zeit, alle Beteiligten anzuhören, bevor es über eine länger gültige einstweilige Verfügung gegen die Fusion entscheidet. Eine solche zweite Entscheidung könnte die Übernahme untersagen, bis das eigentliche FTC-Verfahren entschieden ist.

Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren, wie die FTC in ihrem Antrag an das Bundesgericht beschreibt: "Die Beweisaufnahme wird in nur sieben Wochen beginnen, am 2. August 2023. Die angeordneten Beweisvorlagen seien abgeschlossen, die Expertenzeugen seien vorgeladen, (beide Seiten haben einander) ihre endgültige Listen von Zeugen und Beweismitteln gegeben. Die Parteien haben Termine für die Einvernahme von Experten bis Ende Juni festgesetzt, und verfahrenseinführende Anträge und vorbereitende Vorträge (an den Verwaltungsrichter) sind im Juli fällig." Das unterstreicht, dass es nicht um eine Verschiebung auf St. Nimmerlein gehe.

Zwar kann die FTC Fusionskontrollverfahren selbst dann weiterführen, wenn eine Fusion bereits durchgeführt wurde. Allerdings ist der befürchtete Schaden dann vielleicht schon eingetreten, und eine Rückgängigmachung ist in der Regel sehr schwierig.

Anfang des Jahres hat die FTC versucht, mit einer vergleichbaren einstweiligen Verfügung den Kauf der Firma Within Unlimited durch Facebook-Betreiber Meta Platforms aufzuhalten, bis das FTC-Verfahren abgeschlossen. Diesen Antrag hat das selbe US-Bundesbezirksgericht allerdings abgelehnt, woraufhin die FTC Meta die Übernahme Within Unlimiteds erlaubt und den Widerstand eingestellt hat. Daher wittern Microsoft und Activision Blizzard jetzt eine Chance, eine Abkürzung zur Fusion zu finden. "Wir begrüßten die Gelegenheit, unseren Fall einem Bundesgericht vorzulegen", hat Microsoft-Präsident Brad Smith daher am Montag den neuen FTC-Antrag kommentiert.

Das Verfahren heißt Federal Trade Commission v. Microsoft et Activision Blizzard und ist am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter dem Az. 3:23-cv-02880 anhängig.

(ds)