Regulierungsbehörde schaltet Standortdatenbank zu Funkanlagen frei

Seit dem heutigen Freitag soll jeder online die Standorte von Sendeanlagen abfragen können.

vorlesen Druckansicht 81 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Angela Meyer

Was in Großbritannien, Österreich und der Schweiz schon länger selbstverständlich ist, geht nun auch in Deutschland: Seit dem heutigen Freitag soll jeder online auf eine Standortdatenbank zu Sendeanlagen zugreifen können. "Wir leisten einen entscheidenden Beitrag zu mehr Transparenz und damit zur Versachlichung der Diskussion um Sende- und Funkanlagen. Jedermann kann auch standortbezogen die von uns ermittelten Sicherheitsabstände und Feldstärken abfragen", sagte der Päsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), Matthias Kurth, beim Start der neuen Datenbank. Mit der Öffnung der Datenbank solle auch der Verpflichtung nach dem Umweltinformationsgesetz nachgekommen werden, der interessierten Öffentlichkeit Informationen über umweltrelevante Daten zur Verfügung zu stellen. Auf die bisher angebotene Standortdatenbank hatten "aus Datenschutzgründen" nur Landes- und Kommunalbehörden Zugriff.

In der heute in Betrieb gehenden öffentlichen Datenbank sind 52.000 ortsfeste Funkanlagen erfasst, die zum Betrieb eine Standortbescheinigung benötigen. Dazu kommen mehrere tausend Messwerte zu Orten, an denen durch Messungen der elektromagnetischen Feldstärke (EMF) des gesamten Funkfrequenzspektrums überprüft wurde, ob und in welchem Maß die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten werden. Durch Eingabe einer Postleitzahl und Auswahl eines Straßennamens kann man den zugehörigen Kartenausschnitt aufrufen. Farbige Dreiecke bzw. Punkte kennzeichnen standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen oder EMF-Messungen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Adressen der Standorte nicht angegeben.

Durch verschiedene Suchfunktionen oder durch Anklicken der Standorte beziehungsweise Messorte können weitere Informationen und Erläuterungen wie Sicherheitsabstände oder Verhältnis der gemessenen Feldstärke zu den gesetzlichen Grenzwerten abgerufen werden. Darüber hinaus sind weitere Erläuterungen zu den Begriffen und den vorgenommenen Feldstärkeberechnungen eingestellt. (anm)