Entwurf zu "Telekommunikationsbevorrechtigten"-Regelungen im Krisenfall öffentlich

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung des Sicherstellungsrechts von Post- und TK-Diensten öffentlich gemacht, wonach Bevorrechtigungen in Notfällen auch im Internet zu ermöglichen sind.

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung des Sicherstellungsrechts von Post- und Telekommunikationsdiensten an Fachverbände geschickt. Gemäß dem knapp 30-seitigen Papier, das heise online vorliegt, soll die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit von Post- und TK-Angeboten in Krisensituationen und Notfällen verbessert werden. Die Regelungen des geltenden "Post- und Telekommunikations-Sicherstellungsgesetzes" von 1994 seien "in weiten Teilen nicht mehr zielführend", heißt es. So seien bei der Novellierung etwa moderne, für die Individualkommunikation wichtiger werdende Dienste wie das Internet einzubeziehen.

Vor allem für Naturkatastrophen, terroristische Anschläge und Sabotagehandlungen sowie für Spannungs- oder Verteidigungsfälle sind laut der Initiative gesonderte Vorkehrungen zu treffen. Telcos sollen verpflichtet werden, den öffentlich zugänglichen Telefondienst einschließlich Mobilfunk und Internet-Telefonie sowie E-Mail-Verkehr zu gewährleisten. Kommunikationsbegehren von Verfassungsorganen von Bund und Ländern, Behörden bis hinunter zur Kommunalebene, Gerichten sowie der Bundeswehr und stationierten Streitkräfte sollen dabei vorrangig erbracht werden. Zu den vorgesehenen "Telekommunikationsbevorrechtigten" zählen auch Organisationen des Katastrophen- und Zivilschutzes, Rettungsdienste, öffentlich-rechtliche Sender, öffentliche Auftraggeber im Gesundheitswesen, Banken und Sparkassen oder Kunden, die "lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben".

Für die Anmeldung und Inanspruchnahme der Kommuniaktionsprivilegien sind Bescheinigungen über die Wahrnehmung einschlägiger Verpflichtungen vorzulegen. Provider sollen von den Bevorrechtigten benannte Telefonanschlüsse dann etwa beim Verbindungsaufbau vorrangig behandeln. Ausnahmen sollen übergangsweise für Voice over IP (VoIP) und andere "neuartige Telekommunikationstechnologien" gelten, bei denen dies "infolge fehlender internationaler technischer Standards" nicht sichergestellt werden kann. Hier hätten die Anbieter den Basis-Telefondienst privilegiert zu erbringen. Telcos sollen vorrangige Verbindungen, die von ihren eigenen Netzen ausgehen, ferner mit einer "Bevorrechtigungskennzeichnung" im Einklang mit Vorgaben der Bundesnetzagentur versehen. Diese Markierung ist dem Plan nach dann von weiteren beteiligten TK-Firmen zu beachten. (pmz)