Erneuter Einspruch gegen Amazons Geschenk-Patent

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur hat beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen das vom Online-Händler Amazon.com gehaltene Patent auf Bestellung von Geschenken per Internet erhoben.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hat nach eigenen Angaben beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen das vom Online-Händler Amazon.com gehaltene Patent auf Bestellung von Geschenken per Internet erhoben. Nach dem Einspruch der Gesellschaft für Informatik und des Blumensversenders Fleurop ist dies nun der dritte Einspruch, der gegen das umstrittene Patent eingelegt wird.

Mit dem eigenen Einspruch will der FFII verhindern, dass "das Europäische Patentamt Verfahren gegen triviale Geschäftsmethodenpatente nutzt, um die Grenzen der Patentierbarkeit weiter auszudehnen und gleichzeitig ein einzelnes Patent publikumswirksam zu Fall zu bringen", erklärte Hartmut Pilch, Vorsitzender des FFII. Die GI dagegen hatte bei ihrem Einspruch argumentiert, die Erteilung des Patents an Amazon zeige die Notwendigkeit für eine schnelle Verabschiedung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Die endgültige Entscheidung über die Richtlinie wurde nach heftigem Streit und einem ablehnenden Beschluss des Europa-Parlaments erst einmal hinausgeschoben. (wst)