Schweden widersetzt sich der Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof hat das skandinavische Land gerügt, doch die schwedische Regierung will die Vorgaben zur Protokollierung von Nutzerdaten weiterhin nicht umsetzen. Unterdessen fordert in den USA das FBI die Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden wegen der Nichtumsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verurteilt. In einem am Donnerstag ergangenen Urteil (Az. C-185/09) haben die Richter in Luxemburg das skandinavische Land der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig befunden. Geklagt hatte die EU-Kommission, die über die nationalen Implementierungen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren wacht. Die schwedische Regierung kam vergleichsweise glimpflich davon: Sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen. Von einer möglichen Geldbuße für jeden Tag des andauernden Rechtsverstoßes sah der EuGH ab.

Ein Ende des "Ungehorsams" ist bei der vom Erfolg der Piratenpartei aufgeschreckten schwedischen Regierung nicht abzusehen. Justizministerin Beatrice Ask erklärte laut einem Bericht der "taz", dass sie trotz des Urteils keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde. Die Regierung habe ihre Meinungsbildung nicht abgeschlossen, ob die Richtlinie die Privatsphäre einzelner Bürger verletze und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte und die europäische Menschenrechtskonvention darstelle. Zuvor hatte bereits die designierte schwedische Innenkommissarin, Cecilia Malmström, angekündigt, dass sie die Vereinbarkeit der Direktive mit dem übrigen Gemeinschaftsrecht prüfen wolle.

In den USA hat FBI-Direktor Robert Mueller unterdessen erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Bei einem Arbeitsgruppentreffen habe er gefordert, dass Provider "Herkunft- und Zielinformationen" von Internetnutzern zwei Jahre lang aufbewahren, meldet der Nachrichtendienst CNet. Zudem habe sich das FBI dafür stark gemacht, Angaben über besuchte Webseiten zu erfassen. Greg Motta, Leiter der Abteilung "Digitale Beweissicherung" beim FBI, habe aber betont, dass es allein um Verbindungs- und nicht um Inhaltsdaten gehe. Die Verbindungsinformationen seien nötig, um Strafverfolgung auch im Internetzeitalter gewährleisten zu können.

In den USA gibt es laut Motta bereits seit 1986 eine Auflage für Telekommunikationsfirmen, zumindest die Verbindungsdaten bei kostenpflichtigen Gesprächen 18 Monate lang aufzubewahren. Eingeschlossen in diese auch für die Abrechnung erforderlichen Informationen seien Angaben über den Namen, die Adresse und die Telefonnummer eines Anrufers, die Zielnummer sowie das Datum, die Zeit und die Dauer der Verbindung. Für eine Ausdehnung dieser Vorschrift auf eine allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat das FBI laut einer Umfrage die Unterstützung weiterer Polizei- und Sicherheitsbehörden. (akr)