Entlassungen: Twitter von ehemaligen Mitarbeitern wegen Diskriminierung verklagt

Sieben ehemalige Twitter-Mitarbeiter sehen sich bei ihrer Entlassung unter anderem aufgrund des Alters, Geschlechts und der Ethnie diskriminiert.

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(Bild: Svet foto/Shutterstock.com)

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Sieben ehemalige Mitarbeiter von Twitter, jetzt X, haben das Nachfolgeunternehmen X Corp auf Schadensersatz verklagt, weil Twitter bei ihren Entlassungen gegen das Gesetz ĂĽber Familien- und Krankheitsurlaub, das BĂĽrgerrechtgesetz und das Gesetz zur Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz verstoĂźen haben soll. Das geht aus einer Klageschrift (PDF) hervor, die Dienstag am United States District Court Northern District of California eingereicht wurde. Die Mitarbeiter fĂĽhlen sich aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters sowie rassistisch benachteiligt.

Von den sieben Klägern war einer von ihnen vor seiner Entlassung aus familiären und medizinischen Gründen im Urlaub gewesen. Fünf von ihnen sind weiblich, einer von ihnen ist schwarz, zwei sind 50 Jahre alt und älter. Eingereicht hat die Klage die Anwaltskanzlei Lichten & Liss-Riordan PC, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Die Kanzlei wirft Twitter im Namen der Kläger vor, nach der Entlassung nicht die versprochenen Abfindungen und Prämien gezahlt sowie die Vorschriften zur Benachrichtigung über die Entlassungen nicht eingehalten zu haben. Außerdem seien die Mitarbeiter aufgrund ihres Alters, Geschlechts und einer Behinderung diskriminiert worden.

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Zwei der Kläger führen an, dass bei der Entlassungswelle am 4. November 2022 überproportional viele Menschen entlassen wurden, die älter als 50 Jahre waren. Es seien bei Twitter 4716 Mitarbeiter unter 50 und 248 über 50 Jahre angestellt gewesen. Von den älteren Mitarbeitern seien 60 Prozent entlassen worden, von den jüngeren 54 Prozent. Die Klage zitiert einen Wirtschaftsökonomen, nach dem die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei der Ungleichbehandlung um einen Zufall handele, lediglich bei 0,0529 liege. Die Kläger gehen deshalb von Vorsatz aus.

Eine ähnliche Rechnung macht die Anwaltskanzlei der Kläger bei der Geschlechterdiskriminierung auf. Auch hier wurden überproportional mehr weibliche Angestellte als männliche entlassen – nämlich 57 Prozent zu 47 Prozent. Hier liege die Wahrscheinlichkeit für einen Zufall noch deutlich geringer.

Die statistische Wahrscheinlichkeit wird in den USA von Gerichten bei Diskriminierungsfällen herangezogen und ist deshalb von hoher Relevanz für die Rechtsprechung.

Hinsichtlich rassistischer Diskriminierung beruft sich die Kanzlei auf die UnterstĂĽtzung von rassistischen Gruppen durch den Twitter-Eigner Elon Musk. Er habe Hassreden gegenĂĽber schwarzen Menschen unterstĂĽtzt, was seine Feindseligkeit gegen Schwarze beweise.

Die Klage der sieben Ex-Twitter-Mitarbeiter ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Die Kanzlei vertritt ehemalige Twitter-Mitarbeiter in mehr als einem Dutzend Sammelklagen und knapp 2000 Einzelschlichtungsverfahren.

(olb)