ACTA: EU-Kommission wiegelt ab, Parlamentarier wollen Transparenz

Ex-Handelskommissarin Benita Ferrero-Waldner hat versichert, dass "unverhältnismäßige" Internetsperren nicht Teil des Anti-Piraterie- und Urheberrechtsabkommens werden sollen. In den USA läuft derweil eine Konsultation zu Copyright-Verstößen.

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Das geplante internationale Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produktfälschungen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), das von der EU und den USA zusammen mit einem knappen Dutzend Regierungen weitgehend hinter verschlossenen Türen vorangetrieben wird, sorgt weiter für Diskussionen. So versuchte die scheidende EU-Handelskommissarin Benita Ferrero-Waldner gerade, Befürchtungen vor möglichen drastischen Sanktionen gegen illegale Filesharing-Aktivitäten zu zerstreuen. "ACTA sollte keine Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs zum Internet für Endnutzer beinhalten, die nicht angemessen, verhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich sind", schrieb die Österreicherin in einer Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Christian Engström von der schwedischen Piratenpartei. Der Netzzugang dürfe nicht ohne ein vorheriges faires und unparteiliches Verfahren gekappt werden.

Ferrero-Waldner versicherte, dass ACTA in der EU garantierte Grundrechte wie etwa zum Datenschutz voll berücksichtigen und nicht über das Gemeinschaftsrecht hinausgehen werde. Eingeschlossen seien auch die neuen Klauseln aus dem novellierten Telecom-Paket. Generell solle es nach Ansicht der Kommission bei ACTA darum gehen, "illegale Aktivitäten großen Ausmaßes" zu bekämpfen, die oft von kriminellen Organisationen begangen würden, einen "verheerenden Einfluss auf Wachstum und Beschäftigung in Europa" hätten und schädlich für Gesundheit und die Sicherheit der Bürger sein könnten. Die Brüsseler Behörde wolle nicht "Verbrauchern nachstellen".

Engström und mehrere andere EU-Abgeordnete verschiedener Fraktionen üben trotzdem weiter Druck auf die Kommission aus. Sie verlangen unter anderem den vollen Zugang zu Entwürfen für ACTA und Protokollen von Verhandlungsrunden, die die beteiligten Regierungen derzeit mit dem Hinweis auf die Besonderheiten multinationaler Abkommen geheim halten. Die Parlamentarier verweisen dabei auf den neuen EU-Vertrag von Lissabon, durch den die Abgeordneten stärker beteiligt werden sollen. Der neue Handelskommissar Karel de Gucht verwies in seiner Anhörung dagegen darauf, dass die Spielregeln nicht während der laufenden Verhandlungen geändert werden könnten. Prinzipiell befürworte er aber, wenn das Parlament mehr Transparenz einfordert.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge empfiehlt Nutzern unterdessen, der US-Regierung im Rahmen einer noch bis zum 16. Februar laufenden Konsultation die Meinung zu ACTA zu sagen. Im Mittelpunkt der Umfrage steht die Schwarze Liste, auf die der US-Handelsbeauftragte Länder setzen will, die mangelhafte oder gar keine Gesetze zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten an immateriellen Gütern haben. Im vergangenen Jahr hatten die USA erstmals auch Kanada auf das Register der internationalen Copyright- und Patentsünder gesetzt, das laut § 301 des US-Handelsgesetzes geführt werden muss.

Die Umfrage sei bislang hauptsächlich für Beschwerden von Rechteinhabern genutzt worden, schreibt Public Knowledge. Dieses Mal sollten Netzbürger verstärkt darauf hinweisen, dass Ausnahmen von den Exklusivrechten für die Allgemeinheit wichtig und diese auch in internationalen Verträgen zu beachten seien. Es müsse eine echte Balance zwischen allen Interessenvertretern hergestellt werden. (anw)