P2P: Nächste Runde zwischen Medienindustrie und Tauschbörsen

Musik- und Filmindustrie der USA werfen Grokster und StreamCast Bereicherung durch Copypright-Verletzungen ihrer Nutzer vor: Morgen stehen sich beide Parteien wieder vor Gericht gegenüber.

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Von
  • Nils Heeren

Im Konflikt zwischen Medienindustrie und der Peer-to-Peer-Szene geht das Verfahren um Grokster und StreamCast Networks in die nächste Runde. Am Bundesberufungsgericht in Pasadena, Kalifornien, haben die streitenden Parteien am Dienstag jeweils 30 Minuten für ihre Argumentation und um Fragen der Richter Rede und Antwort zu stehen.

Filmstudios, Plattenfirmen sowie Interpreten und Verlage, vertreten durch ihre Interessenverbände (MPAA, NMPA, RIAA), versuchen, die beiden Entwickler von Peer-to-Peer-Lösungen für Copyright-Verletzungen der Nutzer haftbar zu machen. Die Klageseite wirft Grokster und der StreamCast-Plattform Morpheus vor, in Millionenhöhe von Musik zu profitieren, für welche deren Autoren keinen Cent sähen. Von den P2P-Anbietern betriebene Dienste erleichterten den illegalen Vertrieb ebenso wie das Raubkopieren, lautet der Vorwurf in der Klage.

Im April 2003 hatte ein kalifornisches Bundesbezirksgericht um Richter Stephen Wilson die Vorwürfe gegen Grokster und StreamCast mit dem Argument zurückgewiesen, dass die beiden P2P-Anbieter die über ihre Netzwerke ausgetauschten Dateien nicht unmittelbar kontrollieren könnten. Ohne den Nachweis aktiven und substantiellen Zutuns zur Copyright-Verletzung seien die Tauschbörsen -- die auch legalen Zwecken dienten -- nicht haftbar zu machen. Auch von Bibliothekarsverbänden in den Vereinigten Staaten kam unerwartet Unterstützung für die P2P-Szene: Abgesehen von den legalen Nutzungszwecken der Tauschbörsen ginge es grundsätzlich um die Sicherstellung freier Rede im Internet und dem Schutz der Nutzer vor zunehmender Überwachung.

Den Beschluss von Richter Stephen Wilson am Bezirksgericht von Zentralkalifornien bezeichnet Carey Ramos, Anwalt der klagenden Verbände, als "grundlegend ungerecht". Er sieht dadurch jeglichen wirkungsvollen Copyright-Schutz im digitalen Zeitalter bedroht.

Die Verteidigung dagegen argumentiert, es ginge gar nicht ausschließlich um P2P. Fred von Lohmann, Anwalt von StreamCast Networks und der EFF (Electronic Frontier Foundation), hält es für unwahrscheinlich, dass die im vergangenen Jahr zugunsten von Grokster und StreamCast getroffene Entscheidung revidiert werde. Von Lohmann sähe ansonsten den Grundsatz des Sony-Betamax-Urteils in Frage gestellt -- der amerikanische Supreme Courts entschied im Jahre 1984, dass Sony weiter Betamax-Videorecorder fertigen dürfe, da man keine Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung leisten könne, wenn man nicht direkt daran beteiligt sei. In dem Rechtstreit standen sich damals Sony USA und die Universal City Studios gegenüber.

"In diesem Fall wird entschieden, ob Technologiefirmen innovativ sein dürfen, oder ob sie vor der Entwicklung neuer Produkte Copyright-Inhaber um Erlaubnis bitten müssen", kommentierte Lohmann nun die Bedeutung des Verfahrens gegen Grokster und StreamCast. (nhe)