Streit um DVD-Kopierer verschärft sich

Die S.A.D. GmbH wirft dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft eine grobe Täuschung der Öffentlichkeit vor.

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Unter der Überschrift "Movie Jack rippt weiter" wirft die S.A.D. GmbH in einer Pressemitteilung zur einstweiligen Verfügung gegen ihr Programm "Copy Count" dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft eine grobe Täuschung der Öffentlichkeit vor.

Die IFPI hatte auf ihrer Website die Meldung über die Gerichtsentscheidung mit den Worten: "MovieJack rippt nicht mehr" überschrieben, zudem kommentierte der Verbandsvorsitzende Gerd Gebhardt die Entscheidung mit den Worten, dass man "illegale Angebote zum Kopierschutzknacken auch zukünftig nicht hinnehmen werde". Tatsächlich betroffen war jedoch nicht der von S.A.D. vertriebene DVD-Kopierer MovieJack, sondern lediglich der Kopierzähler "Copy Count". Dies hatte heise online auch so berichtet.

Nach Angaben von S.A.D. war der Antragsteller beim Landgericht München auch nicht der Verband selbst, sondern acht Einzelfirmen aus dem Bereich der Musikwirtschaft, namentlich BMG Deutschland, BMG Berlin Musik, edel records, edel media & entertainment, EMI Music Germany, Sony Music Entertainment (Germany), Universal Music und die Warner Music Group Germany. Nach Angaben des S.A.D.-Sprechers Robert Knapp steckt dahinter System: "Die Taktik, dass der Verband via Pressemitteilung Erfolge für sich verbucht, vor Gericht aber tatsächlich einzelne Unternehmen klagen, riecht für S.A.D. förmlich nach Kostentreiberei, denn mit acht Klägern prozessiert es sich natürlich bedeutend kostspieliger, als wenn nur der Verband selbst aufgetreten wäre. Humorig in diesem Zusammenhang ist, dass ab acht Klägern die Kosten nicht weiter steigen würden, also die Kostenobergrenze geschickt ausgenutzt wurde", so Knapp.

Für S.A.D. ebenfalls nicht nachvollziehbar sei die Tatsache, dass der Phonoverband den Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits als Sieg über angebliche "Knacktools" feiere. Bisher hätten die klagenden Firmen nämlich noch keine Gelegenheit gehabt, ihre entstandenen Schäden detailliert vor Gericht vorzutragen. Ein entsprechender Widerspruch der Firma S.A.D. solle den Unternehmen der Musikwirtschaft allerdings die Gelegenheit dazu geben. So könne die Frage geklärt werden, wie gefährlich ein Movie-Ripper für Musikmedien eigentlich sei. "Mehr als spannend wird die Frage sein, warum Sony nicht auch gegen Sony klagt, um zu verhindern, dass Sony-Laufwerke eine Sony-Musik-CD, welche mit einem Sony-Kopierschutz versehen ist, ohne weiteres kopiert. Was ganz nebenbei ein Movie-Jack niemals hinbekommen würde, da dieser nämlich, wie der Name schon sagt, eher etwas für Freunde der Video-Privatkopie ist", so Knapp.

Die einstweilige VerfĂĽgung stellt auch keine juristische Bewertung des von S.A.D. eingeholten Professorengutachtens dar, weil anzunehmen ist, dass dieses noch gar nicht Bestandteil des Verfahrens war. Das Software-Unternehmen strebt allerdings nun ein so genanntes Hauptsacheverfahren an, um genau dieses zu erreichen. "Wichtig ist und bleibt die Rechtsprechung durch Gerichte und nicht die Rechtsprechung durch Pressemitteilung eines Herrn Gebhardt, welcher ohnehin nicht in der Lage ist, den richtigen Ton zu treffen", resĂĽmiert S.A.D. in seiner Pressemitteilung. (nij)