Weiteres Verfahren gegen frĂĽheren mobilcom-Chef Schmid

Die Anklagevertreter werfen Schmid eine Vereitelung der Zwangsvollstreckung vor.

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  • dpa

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat gegen den ehemaligen mobilcom-Chef Gerhard Schmid eine weitere Anklage erhoben. Ihm werde eine Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorgeworfen, teilten die Anklagevertreter heute mit. Sie hatten bereits im vergangenen Jahr Anklage gegen den FirmengrĂĽnder wegen des Verdachts der Untreue erhoben. Beide Verfahren sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer gemeinsamen Verhandlung verbunden werden.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Landesbank Sachsen dem mobilcom- Gründer im April 2002 ein Darlehen von umgerechnet 102 Millionen Euro für ein Kieler Immobilienprojekt gekündigt. Gerichtlich wurde Schmid dann im November 2002 verpflichtet, einen Teilbetrag in Höhe von 20 Millionen DM zu zahlen. Danach soll er Gesellschaftsanteile an einen Luxemburger Trust übertragen haben, wodurch eine Zwangsvollstreckung der Landesbank Sachsen erfolglos blieb. Sie erstattete Strafanzeige.

Mit der ersten Anklage werfen die Staatsanwälte Schmid vor, als Vorstandsvorsitzender rund 70 Millionen Euro an die Firma Millenium seiner Ehefrau Sybille Schmid-Sindram gezahlt zu haben. Ein Teil der Zahlungen sei ohne vertragliche Grundlage geleistet worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kiel hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. (dpa) / (anw)