BGH: Telekom hat womöglich marktbeherrschende Stellung missbraucht

Der Bundesgerichthof hat die Klage von Vodafone gegen die Telekom zurĂĽck an das OLG DĂĽsseldorf verwiesen.

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  • Torge Löding

Der Bundesgerichtshof hat ein zu Gunsten der Telekom ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wieder aufgehoben. In seiner Entscheidung machte das Gericht am heutigen Dienstag deutlich, dass die Telekom mit ihren Telefontarifen für Wiederverkäufer zwischen 1996 und 1999 womöglich ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe.

Der BGH-Kartellsenat hat nun auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben. Das OLG Düsseldorf hatte zuvor der Telekom Recht gegeben, die sich darauf berufen hatte, nur die vom Postministerium und später der Regulierungsbehörde genehmigten Tarife angewendet zu haben. Das OLG habe aber versäumt zu prüfen, ob die Telekom den Behörden nicht bereits Tarife zur Genehmigung vorgelegt habe, mit denen sie ihre Marktmacht missbraucht habe, lautet die Lesart des BGH. Das sei nicht auszuschließen, wenn der Missbrauch im Prüfverfahren nicht erkannt worden sei. Das OLG muss den Fall nun noch einmal behandeln.

Als Kläger gegen die Telekom sind die ehemaligen Mannesmann-Festnetzfirmen Arcor und Otelo angetreten (später als fusioniertes Unternehmen unter das Dach von Vodafone gelangt). Sie fordern rund 30 Millionen Euro, weil sie als Großkunden und Reseller von Telefonminuten zwischen 1996 und 1999 die gleichen Tarife wie gewöhnliche Endkunden zu zahlen hatten. (tol)