Hessen: Abwrackprämie darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden

Hessen: Abwrackprämie darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden

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Von
  • Gernot Goppelt

Hartz IV-Empfänger mit Neuwagen dürfen in Hessen die staatliche Abwrackprämie behalten. Die Subvention von 2500 Euro sei ihnen nicht als Einkommen anzurechnen, hat das Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: L 6 AS 515/09 B ER) entschieden. Die Richter hoben damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Arbeitsverwaltung im Schwalm-Eder-Kreis auf, die einer Hilfeempfängerin das Arbeitslosengeld II um die Prämie gekürzt hatte. Die Frau hatte sich einen Kleinwagen zum Listenpreis von rund 11.000 Euro gekauft und ihr altes Auto verschrottet. Sie benötige das Fahrzeug, um zu ihrem 25 Kilometer entfernten Arbeitsplatz und zu Ärzten zu gelangen, hatte sie argumentiert. Das Geld habe sie sich von ihrer Mutter geliehen und stottere es nun mit 50 Euro monatlich ab. Neben der Abwrackprämie habe der Händler für das Auto noch 2000 Euro Rabatt gegeben.

Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen hätte den Sinn der Subvention vereitelt, begründete das Gericht seine nicht mehr anfechtbare Entscheidung. Mit der Abwrackprämie von jeweils 2500 Euro pro Wagen sollte der Absatz neuer Fahrzeuge gefördert werden. Das gekaufte Auto stellt nach Auffassung der Richter auch kein auf die Hilfeleistung anrechenbares Vermögen dar. Sein Wert liege deutlich unter dem Freibetrag der 51 Jahre alten Frau. So könnten auch der bereits eingetretene Wertverlust und der Händlernachlass außer Acht gelassen werden.

Des nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen hatte im Juli vergangenen Jahres gegenteilig entschieden. Die Richter kamen damals zu dem Ergebnis, dass die Abwrackprämie voll als Einkommen anzurechnen sei, weil sie Hartz-IV-Empfängern Einnahmen verschaffe, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen. Außerdem komme der Kauf eines Neuwagens vor allem dem privaten Konsum zugute. Urteile zugunsten der Empfänger gab es im vergangenen Jahr zum Beispiel am Sozialgericht Speyer, am Sozialgericht Marburg und am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle an der Saale. (Mit Material der dpa) (ggo)