X muss 1,1 Millionen Dollar Anwaltskosten für Führungskräfte übernehmen

Twitter hat Aufwendungen für Anwaltskosten nicht übernommen. Ehemalige Führungskräfte haben die Bezahlung gerichtlich eingefordert.

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Altes und neues Logo von Twitter (jetzt X)

(Bild: Shaheerrr/Shutterstock.com)

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X Corp, ehemals Twitter, muss 1,1 Millionen US-Dollar an Anwaltskosten übernehmen, die von mehreren ehemaligen Führungskräften des Unternehmens im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgebracht worden waren. Das entschied ein US-Gericht des Delaware Chancery Courts am Dienstag, wie Bloomberg berichtet. X-Chef Elon Musk hatte die Übernahme der Anwaltskosten abgelehnt, nachdem er Twitter 2022 für 44 Milliarden übernommen hatte.

Geklagt hatte eine Gruppe von Anwälten, darunter Ex-Twitter-CEO Parag Agrawal und der ehemalige Top-Anwältin Vijaya Gadde. Sie konnten die zuständige Richterin Kathaleen St J. McCormick davon überzeugen, dass Twitter falsch gehandelt und gegen seine Pflicht verstoßen hat, die während der Arbeit für das Unternehmen entstandenen Anwaltskosten zu übernehmen.

Die Kosten, so die Kläger, seien wegen Untersuchungen der Geschäftstätigkeit Twitters entstanden. Nach den Statuten des Unternehmens habe Twitter diese Ausgaben übernehmen müssen. Dabei geht es um einen noch offenen Betrag von 1.158.427 Dollar für Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Kongressuntersuchung über den Einfluss sozialer Medien auf die US-Wahlen entstanden waren. Gadde hatte Twitter in diesem Zusammenhang vertreten. Lediglich 600.000 Dollar wurden gezahlt, knapp 1,2 Millionen Dollar jedoch zurückgehalten.

X begründete sein Vorgehen damit, dass die Rechnung übertrieben hoch ausgefallen sei. Zudem hätte es sich nicht um eine Vertretung in einem Rechtsstreit gehandelt, der sich über mehrere Jahre hingezogen hätte, sondern lediglich für "einen Tag der Zeugenaussage". Der aktuelle Anwalt des Unternehmens, Michael Blanchard, sieht die Anwaltsrechnung als überzogen an. Twitter warf Gadde vor, aus Rache dafür gehandelt zu haben, von Twitter nach der Übernahme entlassen worden zu sein.

Richterin McCormick folgte den Ausführungen der ehemaligen Führungskräfte. Die Kosten seien während ihrer Tätigkeit für Twitter entstanden und müssen entsprechend gezahlt werden. Den Betrag habe McCormick überprüft. Er sei zwar sehr hoch, aber nicht unangemessen, begründete sie ihr Urteil.

(olb)