US-Behörde segnet Einigung über Lizenzgebühren für Webradios ab
Die Internet-Radios müssen für die Jahre 2003 und 2004 0,0726 US-Cent pro Song und Zuhörer zahlen oder 1,17 US-Cent pro Sendestunde.
Das US-amerikanische Copyright Office hat die Einigung zwischen verschiedenen Verbänden über die Lizenzgebühren für Webradios vom April 2003 genehmigt. An dem Beschluss waren SoundExchange, eine Abteilung des US-Plattenfirmenverbands RIAA, die American Federation of Television and Radio Artists (AFTRA), die American Federation of Musicians of the United States and Canada (AFM) und die Digital Media Association (DiMA) beteiligt.
Die Internet-Radios müssen für die Jahre 2003 und 2004 0,0726 US-Cent pro Song und Zuhörer zahlen oder 1,17 US-Cent pro Sendestunde. Alternativ können Webcaster, die ihre Radios auf Abo-Basis ausstrahlen, 10,9 Prozent der Aboumsätze an die Musikindustrie abführen. Die Lizenzbörse SoundExchange dient dabei als Sammelstelle für die Lizenzen. Kleinere Webradios sind von diesen Regelungen ausgenommen, sie können individuelle Lösungen mit der RIAA aushandeln.
Im Oktober 2002 war ein bereits im Repräsentantenhaus verabschiedetes Gesetz zum Schutz der kleinen Internet-Radios am Einspruch des Senats gescheitert. Die RIAA hatte aber eingestanden, dass kleine Webcaster mit den festgelegten Gebühren in den Ruin getrieben würden. Daher hielt sich der Verband an die in dem gescheiterten Gesetz vorgeschlagenen Regelungen und will entsprechende Vereinbarungen auch weiterhin ermöglichen. (anw)