Emule-Markenstreit: Abmahnung zurückgezogen

Syndikus hat zuerst geblinzelt: Der umstrittene Anwalt hat die Abmahnung gegen den Webmaster von emule.de zurückgezogen.

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Von
  • Gerald Himmelein

Am Freitag hat das Anwaltsbüro Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus in einem Fax die Abmahnung gegen den Webmaster des Portals emule.de überraschend zurückgezogen. Anfang Februar hatte die Kanzlei den Betreiber Site per Unterlassungserklärung gefordert, den Namen "eMule" nicht mehr zu verwenden. Die Marke war Mitte 2003 zusammen mit "edonkey" von der Firstway Medien GmbH registriert worden. Der Eintrag wurde damals mit einiger Verwunderung aufgenommen, da die Programme eMule und eDonkey zu diesem Zeitpunkt schon länger existierten. Daher ließ sich der Betreiber der Site nicht einschüchtern und verweigerte die Unterschrift der Unterlassungserklärung.

Nach Verstreichen der gesetzten Frist hat Berhnard Syndikus die Abmahnung jetzt zurückgezogen. Für den Betreiber des Emule-Portrals ist dies zwar eine gute Nachricht, doch schützt die Rücknahme andere Webmaster nicht vor ähnlichen Forderungen. Die eMule-Entwickler nehmen an, dass Firstway die Abmahnung nur deshalb zurückgezogen habe, um eine negative Feststellungsklage zu verhindern. Daher verkündet die zur Verteidigung eingerichteten Site freemule.net auch selbsbewusst, man werde weiterhin die komplette Löschung der Marke beim deutschen Patent- und Markenamt anstreben.

Für einen solchen Schritt gibt es ein vielversprechendes Vorbild: Vor anderthalb Jahren löschte das Amt die umstrittene Marke "Explorer" der Firma Symicron wegen Bösgläubigkeit. Bis dahin hatte der Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth mehrere Jahre lang Webmaster und Zeitschriften wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt, mit gemischtem Erfolg. Von Gravenreuth teilt sich eine Kanzlei mit dem Firstway vertretenden Kollegen Bernhard Syndikus.

Zur Durchsetzung der Markenlöschung erhalten die Emule-Autoren mittlerweile auch finanzielle Schützenhilfe: Die in Antigua ansässige Firma SlySoft hat dem Emule-Projekt eine "fünfstellige" Prozesskostenhilfe zugesichert, um die Löschung der eMule-Marke gerichtlich durchzusetzen. In einer Pressemitteilung erklärte der Pressesprecher von Slysoft, man wolle mit der Finanzspritze ein Zeichen gegen "Abzockversuche gegen Trittbrettfahrer und Abmahner" setzen. (ghi)