Aigner will für Google Street View engere gesetzliche Grenzen

Die Straßenansichten sollten erst nach einer Frist online gehen, in der die Bürger sich wehren können, forderte die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat unterdessen kartellrechtliche Bedenken gegen den Internetdienstleister.

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  • dpa

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), die Googles Street View bereits als "millionenfache Verletzung der Privatsphäre" kritisiert hatte, will dem Internetdienstleister Google bei seinem umstrittenen Straßenansichtsdienst Street View engere gesetzliche Grenzen setzen. "Wir sind da in Gesprächen auf Arbeitsebene mit den zuständigen Ministerien – auch die Justizministerin hat ja schon angekündigt, dass sie hier Handlungsbedarf sieht", sagte Aigner am heutigen Dienstag in Berlin. Ebenfalls heute hatte Google ein Rechtsgutachten vorgelegt, laut dem Street View juristisch einwandfrei ist. Der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar sieht unterdessen gegenüber Google auch kartellrechtliche Bedenken.

Die flächendeckenden Straßenansichten sollten erst nach einer Frist online gehen, in der die Bürger sich gegen das Abfotografieren ihrer Umgebung wehren können, forderte Aigner. Sie erwarte von Google die Einhaltung der Zusage, sämtliche Widersprüche zu berücksichtigen, bevor der Dienst im Netz veröffentlicht wird. Darüber hinaus will Aigner strengere Regeln für die Verfremdung der Fotos, gegen die Widerspruch eingelegt wird. "Die betroffenen Gebäude dürfen nicht erkennbar sein, Hausnummern, Gesichter und Autos müssen vollständig unkenntlich gemacht werden – eine vage Verpixelung reicht nicht aus." Zudem forderte die Ministerin, die maximale Aufnahmehöhe auf 1,80 Meter zu begrenzen. Derzeit ist die Kamera, die Google durch die Straßen fahren lässt, auf 2,50 Metern Höhe montiert. Damit ragt sie beispielsweise über Gartenzäune oder Mauern.

Aigner sprach sich auch für eine generell striktere Kontrolle des Branchenriesen aus. "Ich erwarte, dass der Konzern offenlegt, wo und wie und wie lange Bilder gespeichert und mit welchen privaten oder kommerziellen Daten sie kombiniert werden sollen." Die Bürger hätten das Recht zu wissen, was mit ihren gespeicherten Daten geschieht.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sagte heute in einem dpa-Gespräch, Debatten wie um den Straßenansichtsdienst kratzten nur an der Spitze des Eisbergs. "Google Street View ist für mich nur ein Baustein von vielen. Die ganzen anderen Google-Dienste sind auch wichtige Baustellen. Vor allem geht es dabei um die Verknüpfbarkeit persönlicher Daten und nicht so sehr um die Frage, ob ein Kfz- Kennzeichen gepixelt wird oder nicht", sagte Schaar. Entscheidend sei, datenschutzrechtlich zu prüfen, welche Gefahr in den individualisierten Datenmengen stecke.

Ebenfalls müsse geprüft werden, inwieweit die Marktmacht von Google noch kartellrechtlich unbedenklich sei. Schaar gab zu bedenken, dass es dem Konzern längst möglich sei, auch von namentlich unbekannten Nutzern umfangreiche Nutzungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen und diese Datenberge für neue Dienste zu kombinieren, um seine Monopolstellung weiter auszubauen. "Ich will Google noch nicht unterstellen, dass hier definitiv Missbrauch einer Marktmacht stattfindet. Aber das muss untersucht werden: Wie wird mit den Daten umgegangen?", sagte Schaar. Noch fehle eindeutig Transparenz.

Der Datenschutzbeauftragte kritisierte, dass für den Konzern bisher zu lasche Maßstäbe galten: "Ich sehe hier eine ganz große virtuelle Markt- und damit Machtkonzentration, die man in der realen Welt so nicht dulden würde bei einem Unternehmen". Schaar zufolge arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer Neuregelung des Kartellrechts – mit der Möglichkeit zur Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen. Spätestens mit dieser neuen Gesetzesgrundlage müsse Google überprüft werden. "Im Extremfall kann am Ende eine Entflechtung des Unternehmens stehen", sagte Schaar und verwies auf die Zerteilung des einst marktbeherrschenden US-amerikanischen Telekommunikationskonzerns AT&T vor gut 25 Jahren. (anw)