Einigung: Marke "eMule" geht an die Entwickler des Projekts

Im Streit um die Marke eMule konnten die abgemahnten Portalbetreiber offenbar ein für sie günstiges Verhandlungsergebnis erzielen; nun ist freemule.net-Betreiber aber mit einem Strafantrag wegen Beleidigungen in dem Forum konfrontiert.

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Von
  • Holger Bleich

Im Streit um die Marke eMule konnten die abgemahnten Portalbetreiber offenbar ein für sie günstiges Verhandlungsergebnis erzielen: Man habe sich heute mit dem Markeninhaber auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, erklärte eMule-Entwicker Hendrik Breitkreuz gegenüber heise online: "Darin erklärt sich Firstway bereit, die eingetragene Marke "eMule" unentgeltlich an die Open-Source-Entwickler von emule-project.net zu übertragen." Firstway habe weiterhin mitgeteilt, dass man von dem DDoS-Angriff gegen die eMule-Websites keine Kenntnis gehabt habe. Nun wolle Firstway helfen, "den Schaden mit allen Mitteln einzudämmen."

Anfang Februar hatte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus für die Firstway Medien GmbH den Betreiber von emule.de aufgefordert, seine Domain im Geschäftsverkehr nicht mehr zu nutzen, sie also abzuschalten. In dem Schreiben hatte Syndikus darauf hingewiesen, dass Firstway die Wortmarke "eMule" inne habe. Doch der Betreiber hat die älteren Rechte an dem Begriff: Er ist seit September 2002 Inhaber der Domain emule.de. Die Wortmarke von Firstway wurde erst am 23. April 2003 angemeldet, also deutlich später. Offensichtlich hatte Syndikus, Partner des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth, oberflächlich recherchiert.

Mit dem nun erzielten Verhandlungsergebnis sei das Hauptziel erreicht, erklärte Entwickler Breitkreuz. Keinem Webmaster oder Entwickler drohten nun noch markenrechtliche Probleme in Verbindung mit der Marke eMule. Auf der Website freemule.net informierte er die Entwicklergemeinde stets zum aktuellen Stand des Verfahrens. Außerdem bat er hier um Spenden für eine eventuell anstehende Löschungsklage zur Marke "eMule". Bis zum heutigen Tage sind auf diese Weise immerhin rund 22.000 Euro von 1546 Spendern zusammengekommen. "Da wir nur unsere eigenen Anwaltskosten tragen müssen, ist nur ein geringer Teil der Spenden aufgebraucht. Wir werden in Kürze jedem Spender die Möglichkeit geben, über die weitere Verwendung seines Geldes zu entscheiden, einschließlich der Option, das Geld zurückzuerhalten", versicherte Breitkreuz.

Während Syndikus offensichtlich den Streit beigelegt hat, schießt sein Partner, Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, gleich aus mehreren Rohren gegen Breitkreuz. Obwohl er mit der Sache nichts zu tun habe, seien im Forum von freemule.net eine Reihe Äußerungen getätigt worden, die ihn persönlich beleidigten, erklärt der Anwalt. Seiner Ansicht nach hat Breitkreuz als Verantwortlicher für das Forum diese Beiträge nicht rechtzeitig entfernt. Am heutigen Montag habe er daher einen Strafantrag gegen den Forenbetreiber bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingereicht.

Überdies verklagte Gravenreuth den freemule.net-Betreiber am Amtsgericht München, weil er die Kosten für die zuvor eingegangene diesbezügliche Abmahnung nicht erstattet habe. In der Klage begehrt Gravenreuth außerdem Auskunft über die persönlichen Daten, die Breitkreuz zu den entsprechenden Forenschreibern gespeichert hat. Rechtsanwalt Martin Bahr, der Breitkreuz vertritt, sieht der Klage gelassen entgegen: "Mein Mandant haftet keinsfalls für die angeblich beleidigenden Inhalte. Als er davon in Kenntnis gesetzt wurde, reagierte er umgehend und löschte sie." (hob)