Länder bringen neuen Jugendmedienschutz auf den Weg

Der jüngste Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist von den Staatskanzleien der Länder abgenickt worden und soll nun Ende März den Ministerpräsidenten vorgelegt werden.

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Von
  • Monika Ermert

Die Staatskanzleien der Bundesländer haben den jüngsten Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) am Donnerstag auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Weder die Rundfunkreferenten noch die Staatskanzleien der Landesregierungen hätten noch inhaltliche Änderungsvorschläge gehabt, sagte Harald Hamman, Leiter der Abteilung Medien der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Die Mainzer erstellen jetzt die Schlussfassung, die den Ministerpräsidenten plangemäß in deren Sitzung am 25. März vorgelegt werden soll.

Der JMStV trat 2003 nach viel Diskussion in Kraft und sollte Minderjährige nicht nur im klassischen Rundfunk, sondern auch in den neuen "Telemedien" vor schädlichen Inhalten schützen. Die derzeit anstehende Novelle soll für eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes auf Bundes- und Länderebene sorgen. Gleichzeitig wurde das Zusammenspiel der Selbstregulierung durch Brancheninstitutionen (etwa die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia) und der staatlichen Aufsicht im Rahmen der "regulierten Selbstregulierung" neu justiert. Dabei wurden auch Internetanbieter wie Social Networks ins Auge gefasst. Große Hoffnungen setzen die Länder auf technische Maßnahmen und den "Rating-und-Filtering-Ansatz", nach dem Inhalte von Anbietern gekennzeichnet und so etwa durch Software auf dem PC der Minderjährigen gefiltert werden können.

Unter anderem enthält der aktuelle Entwurf wieder den enger gefassten Anbieterbegriff des ursprünglichen JMStV. Die Fassung von Dezember hatte die Interpretation gelassen, dass auch Zugangsprovider für Inhalte verantwortlich gemacht werden könnten. Auch die Bitten der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, dass sie ihre Angebote nicht generell auf jugendschutzrelevante Inhalte überprüfen und von Kindern "fernhalten" sollen, wurden noch berücksichtigt. "Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote in den Telemedien" werden also privilegiert.

Kritiker bleiben trotz der Änderungen skeptisch. Vor einigen Staatskanzleien demonstrierten kleinere Gruppen der Piratenpartei. Aus Düsseldorf berichteten die Piraten über ein positiv verlaufenes Gespräch mit dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Andreas Krautscheid. In Kürze werde man in einem mit Krautscheid vereinbarten Gespräch versuchen, noch eigene Positionen einzubringen.

Hamman wies etwaige Bedenken zurück und betonte, mit der starken Rolle der Selbstkontrolle sei man beim Jugendmedienschutz bewusst den "Weg der Freiwilligkeit" gegangen. Zwangskennzeichnungen für Inhalte etwa seien "nicht intendiert und ich halte es auch nicht für richtig", sagte Hamann gegenüber heise online.

Zwar ist die Kennzeichnung von Inhalten laut dem neuen Staatsvertrag nicht verpflichtend. Anbieter von Inhalten, die Minderjährige "in ihrer Entwicklung beeinträchtigen" könnten, dürfen allerdings nicht untätig bleiben. Unter Umständen reicht es, für Kinder unter 12 Jahren ungeeignete Inhalte von eigens für Kinder gedachten Angeboten zu trennen. Sind 13- bis 18-Jährige im Sinne des Jugendschutzes gefährdet, müssen die Inhalte für Filterlösungen entsprechend gekennzeichnet werden oder aber nur zu bestimmten "Sendezeiten" angeboten werden.

Noch müssen zudem zentrale Fragen geklärt werden: die Kommission für Jugendmedienschutz muss etwa für die erforderliche Zulassung von Jugendschutzsoftware den aktuellen "Stand der Technik" festlegen. Programme, die offiziell anerkannt werden wollen, müssen diesen Standard erfüllen. Gleichzeitig darf aber kein Programm zugelassen werden, das nicht "eine hohe Zuverlässigkeit bei der Erkennung aller Angebote bietet, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern aller Alterstufen zu beeinträchtigen." So etwas gibt es bislang allerdings nicht. (vbr)