London will WLAN-Hotspots zum Copyright-Schutz strenger regulieren

Laut einer Erläuterung des britischen Wirtschaftsministeriums zum geplanten Digital Economy Bill soll es für Bibliotheken, Universitäten und Internet-Cafés keine Ausnahmen von Auflagen für Provider geben.

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Die Bestrebungen der britischen Regierung zur Bekämpfung illegaler Filesharing-Aktivitäten im Rahmen des geplanten Digital Economy Bill sollen auch vor Bibliotheken, Universitäten und Internet-Cafés nicht haltmachen. Dies erläutert ein jüngst von Kritikern des Vorhabens veröffentlichtes Schreiben (DOC-Datei) des Wirtschaftsministeriums in London. Demnach soll es keine allgemeinen Ausnahmen von den im Raum stehenden Verpflichtungen zum Aufsetzen eines Systems zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen für öffentliche Einrichtungen geben. Auch diese müssten also im Zweifelsfall Warnhinweise an Nutzer senden und bei deren Nichtbeachtung zu stärkeren Sanktionen bis hin zu Sperren greifen.

Im Blick hat das Wirtschaftsministerium vor allem öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots. Man müsse zwar dann jeweils im Einzelfall sehen, ob eine öffentliche Institution beim Anbieten entsprechender drahtloser Funknetze ein Zugangsanbieter oder ein Nutzer eines entsprechenden Dienstes eines Telekommunikationsunternehmens sei, heißt es in dem Papier. Generell werde aber angestrebt, dass prinzipiell Provider auch in diesen Bereichen Hinweise zum Umgang mit Urheberrechtsverstößen geben müssten. Spezielle Privilegien dürfe es nicht geben, da davon "ein ganz falsches Signal" ausgesendet würde. So könnten etwa mit Täuschabsicht Einrichtungen ins Leben gerufen werden, die unter die Ausnahmeklausel fielen, und sich dann zu einem Zentrum für Copyright-Verletzungen entwickeln.

Konkret vorstellen kann sich das Ministerium, dass Hotels, Kneipen oder Cafés mit vergleichsweise schmalbandigen WLAN-Zugängen, die nur fürs Stöbern im Web oder zum Abrufen von E-Mails nutzbar sind, selbst nicht als Provider in die Pflicht genommen werden. Hier wären dann die dahinterstehenden Telcos für das Versenden von Warnungen zuständig. Anders verhalte es sich mit den Anbietern kommerziell betriebener, breitbandiger Hotspots, die im Wettbewerb stehen mit Zugangsdiensten von Festnetz- und Mobilfunkbetreibern. Entsprechende Systeme seien mit Sicherheit für Filesharing anwendbar, heißt es in den Regierungsausführungen. Sie träfe daher die gleichen Verpflichtungen wie alle Zugangsanbieter. Weiter enthält das Papier Tipps zum Blockieren spezieller Peer-to-Peer-Applikationen und zum Einsatz von Filtern. (anw)